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Traditionell erscheint die überarbeitete und aktualisierte Neuauflage der "Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes" zuverlässig im Herbst vor den Kirchenvorstandswahlen in den nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern.
Das Standardwerk für die Vermögensverwaltung der Katholischen Kirchengemeinden wurde von dem früheren Justitiar des Erzbistums Köln, Heribert Emsbach, begründet. Seit der 10. Auflage vor drei Jahren erscheint das Werk unter Mitarbeit des Leiters des Fachbereichs Recht, Thomas Seeberger. Wie in den Vorauflagen sind die aktuellen Änderungen kirchlicher Vorschriften…mehr

Produktbeschreibung
Traditionell erscheint die überarbeitete und aktualisierte Neuauflage der "Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes" zuverlässig im Herbst vor den Kirchenvorstandswahlen in den nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern.

Das Standardwerk für die Vermögensverwaltung der Katholischen Kirchengemeinden wurde von dem früheren Justitiar des Erzbistums Köln, Heribert Emsbach, begründet. Seit der 10. Auflage vor drei Jahren erscheint das Werk unter Mitarbeit des Leiters des Fachbereichs Recht, Thomas Seeberger. Wie in den Vorauflagen sind die aktuellen Änderungen kirchlicher Vorschriften eingearbeitet, insbesondere die zum 1. März 2012 in Kraft getretene Wahlordnung für die Kirchenvorstände im Erzbistum Köln.
Autorenporträt
Justitiar des Kölner Erzbistums i. R., studierte Jura in Koblenz und Köln. Seine Laufbahn beim Erzbischöflichen Generalvikariat begann 1958 als juristischer Mitarbeiter, 1971 wurde er stellvertretender Abteilungsleiter, 1975 Justitiar des Erzbistums Köln. Als Leiter der Hauptabteilung Recht sorgte Heribert Emsbach für die umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung der Pfarrer und Kirchenvorstände sowie für die Erhaltung und Vermehrung des ortskirchlichen Vermögens.

Thomas Seeberger war nach seinem Jurastudium an der Universität Köln mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1991 Mitarbeiter der Hauptabteilung Recht des Erzbischöflichen Generalvikariates in Köln unter der Leitung des damaligen Justitiars Heribert Emsbach wurde. Seit 2006 ist Thomas Seeberger Fachbereichsleiter Recht in der für die Aufsicht der Kirchengemeinden zuständigen Hauptabteilung Seelsorgebereiche und Stellvertreter des Hauptabteilungsleiters.

Thomas Seeberger war nach seinem Jurastudium an der Universität Köln mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1991 Mitarbeiter der Hauptabteilung Recht des Erzbischöflichen Generalvikariates in Köln unter der Leitung des damaligen Justitiars Heribert Emsbach wurde. Seit 2006 ist Thomas Seeberger Fachbereichsleiter Recht in der für die Aufsicht der Kirchengemeinden zuständigen Hauptabteilung Seelsorgebereiche und Stellvertreter des Hauptabteilungsleiters.