In einer personalistisch strukturierten GmbH mit verhärteten Fronten im Gesellschafterkreis ist es einem Minderheitsgesellschafter aufgrund seiner Beteiligung im Regelfall nicht möglich, einen Kapitalschnitt zur Überwindung einer Krise der Gesellschaft zu verhindern. Der Autor untersucht daher die Rechtsposition des GmbH-Minderheitsgesellschafters beim Kapitalschnitt in der Sanierung. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Darstellung, inwieweit materielle Schranken, namentlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, die Treuepflicht und das Erfordernis sachlicher Rechtfertigung, die Minderheit beim Kapitalschnitt schützen. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob sich Stimm- und Beteiligungspflichten des Minderheitsgesellschafters beim Kapitalschnitt herleiten lassen.