Rechte von Kleinkindern im Gefängnis mit ihren Müttern in Burundi
Ildephonse Sindayigaya
Broschiertes Buch

Rechte von Kleinkindern im Gefängnis mit ihren Müttern in Burundi

Achtung der Rechte von Kleinkindern, die mit ihren Müttern im Gefängnis in Burundi leben: Mpimba und Ngozi Zentralgefängnis

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Eine schwangere oder stillende Frau wird inhaftiert, wenn ihr eine strafbare Handlung oder Tat vorgeworfen wird. In Burundi ist es im besten Interesse des Kindes, bei der Mutter im Gefängnis zu bleiben, wenn das Kind nicht älter als 3 Jahre ist.Das Gefängnis dient als Ort der Unterbringung und nicht als Ort der Inhaftierung des Kindes. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen internationaler und nationaler Rechtsinstrumente kann das Kind die Haftanstalt nach Belieben verlassen und betreten, begleitet von Sozialarbeitern der Haftanstalt.Die vor- und nachgeburtliche Betreuung muss sowohl inne...