Der jüngste Aufstand der Seleka-Rebellen in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) hat zu Zerstörungen und zur Vertreibung Tausender von Flüchtlingen aus der ZAR nach Kamerun geführt. Unter denjenigen, die daraufhin nach Kamerun flohen, waren auch Frauen und Kinder, die dadurch zu Flüchtlingen wurden. Sie kamen über die Ostgrenze nach Kamerun. Beim Schutz von Frauen und Kindern durch die Umsetzung der Regeln des humanitären Völkerrechts sahen sich nicht nur die Betreuer und die Aufsicht vor Ort, sondern auch die Flüchtlinge mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Sowohl das humanitäre Völkerrecht als auch die kamerunische Regierung haben rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser gefährdeten Gruppen ergriffen. Der Schutz gefährdeter Frauen und Kinder im Zuge von Aufständen wie dem der Seleka-Rebellen in der Zentralafrikanischen Republik ist nach wie vor ein wichtiges Anliegen der internationalen Gemeinschaft. Eine Aufstockung des Personals sowohl durch die Regierung als auch durch Nichtregierungsorganisationen könnte den Flüchtlingen eine bessere Gesundheitsversorgung, Sozialfürsorge und andere relevante Infrastrukturen bieten, die für die Befriedigung ihrer allgemeinen Bedürfnisse erforderlich sind.