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Mit Fortschreiten der Globalisierung und der Digitalisierung erlangt die Nutzung fremder gewerblicher Schutzrechte sowie vergleichbarer Immaterialgüter zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die hierfür geleisteten Aufwendungen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG unterliegen und welche Zielrichtung die im Jahr 2008 neu eingeführte Vorschrift verfolgt. Hierzu werden u.a. das seit jeher zugrunde gelegte »Objektsteuerprinzip« sowie die verschiedenen vom Gesetzgeber angeführten Regelungszwecke beleuchtet. Sodann untersucht die…mehr

Produktbeschreibung
Mit Fortschreiten der Globalisierung und der Digitalisierung erlangt die Nutzung fremder gewerblicher Schutzrechte sowie vergleichbarer Immaterialgüter zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die hierfür geleisteten Aufwendungen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG unterliegen und welche Zielrichtung die im Jahr 2008 neu eingeführte Vorschrift verfolgt. Hierzu werden u.a. das seit jeher zugrunde gelegte »Objektsteuerprinzip« sowie die verschiedenen vom Gesetzgeber angeführten Regelungszwecke beleuchtet. Sodann untersucht die Arbeit das Begriffsverständnis des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG im Wege der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale. Im letzten Teil werden die gewonnenen Erkenntnisse auf verschiedene besonders relevante Fallgruppen aus der Besteuerungspraxis angewandt, die in Rechtsprechung und Literatur nach wie vor nicht abschließend geklärt sind (z.B. Softwareüberlassungen, Online-Werbung etc.).

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem »Promotionspreis 2023« der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Autorenporträt
Oliver Heutz studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Die Erste Juristische Staatsprüfung absolvierte er im Jahr 2019. Seine anschließende Promotion am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln schloss er im Jahr 2022 ab. Die von ihm angefertigte Arbeit mit dem Titel 'Rechteüberlassungen im Gewerbesteuerrecht (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG)' wurde im März 2023 mit dem 'Promotionspreis 2023' der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet. Seit Mai 2022 ist der Autor als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Aachen tätig.