Welche Befugnisse verleiht der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) den Bürgerinnen und Bürgern im demokratischen und sozialen Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts? Und wie wirken sich staatliche Konfliktlösungsmechanismen hierauf aus? Nach verbreiteter Auffassung gilt ein "Vorrang staatlicher Verfahren" bei § 34 StGB. Doch wie lässt sich dieser Vorrang in einer pluralistischen Demokratie begründen? Und in welchen Fällen führt er zur Rechtswidrigkeit der Tat von Privaten und in welchen nicht? Florian Slogsnat entwickelt hierzu einen differenzierten Ansatz, der einerseits staatliche Entscheidungskompetenzen wahrt und die Grundrechte der Opfer und anderer Betroffener schützt, andererseits aber auch dem rechtfertigenden Notstand noch einen wesentlichen Anwendungsbereich belässt.
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