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Die Suche nach Beweisverboten beschäftigt die Lehre vom Straf- sowie vom Zivilprozessrecht ebenso wie deren Begründung seit Jahrzehnten. Da ausdrückliche Regelungen kaum bestehen, ist dieses Themenfeld mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden. In besonderem Ausmaß betrifft dies Beweismittel, die nicht von staatlichen Stellen aufgefunden wurden, sondern eigeninitiativ durch Privatpersonen. Schwierigkeiten bereitet dabei vor allem die Frage, welche Zusammenhänge zwischen einem materiell-rechtlich relevanten Verstoß und einem etwaigen prozessualen Beweisverbot bestehen. Die Arbeit setzt…mehr

Produktbeschreibung
Die Suche nach Beweisverboten beschäftigt die Lehre vom Straf- sowie vom Zivilprozessrecht ebenso wie deren Begründung seit Jahrzehnten. Da ausdrückliche Regelungen kaum bestehen, ist dieses Themenfeld mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden. In besonderem Ausmaß betrifft dies Beweismittel, die nicht von staatlichen Stellen aufgefunden wurden, sondern eigeninitiativ durch Privatpersonen. Schwierigkeiten bereitet dabei vor allem die Frage, welche Zusammenhänge zwischen einem materiell-rechtlich relevanten Verstoß und einem etwaigen prozessualen Beweisverbot bestehen.
Die Arbeit setzt sich zum Ziel, diese Interdependenzen für das Straf- und das Zivilverfahren vollständig aufzuzeigen. Ausgehend von den Vorschriften des Zivil-, Datenschutz- und Strafrechts werden dabei - entgegen der bislang vorherrschenden Perspektive - prozessuale Einwirkungen von Beweisverboten auf das materielle Recht aufgezeigt. Diese ebnen dann den Weg zu einem dogmatisch stimmigen Beweisverbotskonzept.
Autorenporträt
Samuel Strauß schloss sein 2012 aufgenommenes Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz im Jahr 2017 ab. Während dieser Zeit war er mehrere Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. em. Rudolf Rengier tätig. Von 2017 bis 2022 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, IT-Strafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. an der Universität Konstanz. Ebenda promovierte er auch. Seit April 2022 absolviert er sein Referendariat am Landgericht Konstanz.