Die Arbeit behandelt die Frage, weshalb im gesellschaftlich wie juristisch umstrittenen Wirtschaftsstrafrecht bewährte Strafausschließungsgründe kaum je zugunsten des Angeklagten herangezogen werden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die erprobten Strukturen des Allgemeinen Teils des StGB am Wirtschaftsleben des 21. Jahrhunderts "fortentwickeln" lassen und in von Rechtsunsicherheit geprägten Kontexten Orientierung stiften können. Ableiten lässt sich dies einerseits aus weniger aufgearbeiteten Fragen der Rechtfertigungslehre wie "Notwehr zwischen Unternehmen", "Geldnotstand" und "Wirtschaftsnotstand". Andererseits werden aktuelle Themenfelder wie etwa die strafrechtliche Würdigung externen Whistleblowings, das Eskalationsrecht eines Compliance Officers oder die Vorstandshaftung im Falle von sog. "nützlichen Pflichtverletzungen" auf einen Anwendungsbereich der Rechtfertigungslehre hin untersucht.
»Verf. hat ein großes und so gut wie vollständiges Werk zur Rechtfertigung im Wirtschaftsstrafrecht vorgelegt.« Prof. em. Dr. Dr. Klaus Tiedemann, in: JuristenZeitung, 11/2016 »Späth§z hat eine gut lesbare Arbeit vorgelegt, die einen umfassenden Überblick über die wirtschaftsstrafrechtlichen Fallgestaltungen gibt, in denen die Rechtfertigungsgründe bei der Lösung der dort aufgeworfenen Fragen eine Rolle spielen können.« Dr. Christian Brand, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen, 6/2016