Die Entwicklung spezifischer Rechtsvorschriften für die Seehäfen im Rahmen der europäischen Integration ist nur sehr langsam in Gang gekommen und entwickelt worden. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr) sowie die Wettbewerbsbestimmungen gelten auch für den Hafensektor. Fast fünfzig Jahre nach der Gründung der Gemeinschaft gibt es immer noch keinen spezifischen Rechtsrahmen für die Erbringung von Hafendiensten, was diesen Sektor zum einzigen Verkehrsdienstleistungssektor macht, in dem bei bestimmten Problemen in Bezug auf die Anwendung der oben genannten Freiheiten nach dem Grundsatz der Einzelfallprüfung entschieden wird. Der Markt für Hafendienste ist durch die Komplexität und Vielfalt der nationalen und sonstigen geltenden Vorschriften sowie durch die Heterogenität der Hafendienste und die Vielfalt der Häfen (in Bezug auf Status, Eigentumsverhältnisse, Managementarten, funktionale und geografische Merkmale) gekennzeichnet. Daher ist die Verabschiedung eines Rechtsrahmens auf EU-Ebene, der für alle Häfen der Union geltende Grundregeln festlegen würde, äußerst wichtig.
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