Die Präimplantationsdiagnostik (PID) dient der genetischen Untersuchung von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung noch vor Verpflanzung in den Mutterleib. Im biopolitischen Diskurs zählt sie neben dem therapeutischen Klonen und der Stammzellenforschung zu den weichenstellenden Themen, mit denen sich der Gesetzgeber zu befassen hat. Eine ideologiefreie Auseinandersetzung mit der PID ist daher unerläßlich. Diese Arbeit soll einen Beitrag hierzu liefern. Die ausführliche Prüfung der gegenwärtigen Rechtslage erfolgt primär aus der bislang wenig beachteten Sicht der von einem Verbot betroffenen Paare, einfachgesetzlich wie auch verfassungsrechtlich. Den Rechten der Eltern stehen Menschenwürdeschutz, ein etwaiges Lebensrecht des Embryos und schutzwürdige Interessen behinderter Menschen gegenüber. Außerdem finden Parallelen zum Schwangerschaftsabbruch und zu anderen vorgeburtlichen Diagnoseverfahren Beachtung. Aufbauend auf diesen Überlegungen schließt sich die Darstellung der notwendigen Eckpunkte einer zukünftigen gesetzlichen Regelung an.