Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Amerika, Note: 1,7, Universität zu Köln (Iberische und Lateinamerikanische Abteilung des Historischen Seminars), Veranstaltung: Afroamerika, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtlichen Aspekte der Sklaverei lassen sich auf verschiedenen Ebenen betrachten. Inter- und transnationale Verträge (z.B. die Asientos) gehören auf der klassischen Makroebene in das Themenfeld, ferner nationale Legislation und schliesslich, auf der historischen Mikroebene, individuelle Jurisdiktion. Prozeßakten sind als Quellen sehr wertvoll, weil die Sklaven in ihnen nicht nur Objekt, sondern vielmehr auch handelndes Subjekt mit eigener Stimme sind. Sie klagen an. Unbeschadet dessen bleiben die Sklaven in der größeren Menge der Notariatsprotokolle Objekte. Das Recht war nicht nur Instrument der Unterdrückung der afrikanischen Sklaven in den Plantagengesellschaften, sondern auch Druckmittel für die Sklaven gegen die Herren. Die Ausnutzung rechtlicher Mittel stellte zunehmend eine Möglichkeit dar, Bürgerstatus und rechte zu erlangen. Das Recht des Sklavenhandels in Form von Lizenzen und ab 1580 Asientos soll in dieser kurzen Betrachtung bewußt weitgehend außen vor gelassen werden.
Der Fokus soll auf der nationalen, nach innen gerichteten Legislation liegen.
Die Wahl des zu untersuchenden Landes fiel auf Kuba, da Havanna ab spätestens 1804 der wichtigste Umschlagplatz für Sklaven in der Karibik war und die Sklaverei durch den Verbleib Kubas im geschrumpften spanischen Staatsverband bis zum spanisch-amerikanischen Krieg 1898 bedeutend länger als im übrigen Hispanoamerika Bestand hatte. Sie wurde erst 1886 abgeschafft. Nur Brasilien ließ noch länger mit der Abolition (1888) auf sich warten.
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Der Fokus soll auf der nationalen, nach innen gerichteten Legislation liegen.
Die Wahl des zu untersuchenden Landes fiel auf Kuba, da Havanna ab spätestens 1804 der wichtigste Umschlagplatz für Sklaven in der Karibik war und die Sklaverei durch den Verbleib Kubas im geschrumpften spanischen Staatsverband bis zum spanisch-amerikanischen Krieg 1898 bedeutend länger als im übrigen Hispanoamerika Bestand hatte. Sie wurde erst 1886 abgeschafft. Nur Brasilien ließ noch länger mit der Abolition (1888) auf sich warten.
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