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Charakteristisch für das deutsche Börsenwesen ist die Trennung zwischen Börse und Börsenträger: Die Börse selbst veranstaltet den Handel mit Finanzinstrumenten und anderen Wirtschaftsgütern. Nach 2 Abs. 1 BörsG ist sie eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Börsenträger - als solche fungieren in Deutschland mittlerweile ausschließlich Kapitalgesellschaften - hat aufgrund der ihm erteilten Erlaubnis die Börse zu errichten und zu betreiben. Zu diesem Zweck hat er sie mit den zur Durchführung des Handels erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mitteln…mehr

Produktbeschreibung
Charakteristisch für das deutsche Börsenwesen ist die Trennung zwischen Börse und Börsenträger: Die Börse selbst veranstaltet den Handel mit Finanzinstrumenten und anderen Wirtschaftsgütern. Nach
2 Abs. 1 BörsG ist sie eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Börsenträger - als solche fungieren in Deutschland mittlerweile ausschließlich Kapitalgesellschaften - hat aufgrund der ihm erteilten Erlaubnis die Börse zu errichten und zu betreiben. Zu diesem Zweck hat er sie mit den zur Durchführung des Handels erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mitteln auszustatten. Dieser eigentümliche und seit Jahren rechtspolitisch umstrittene Dualismus wirft einige Schwierigkeiten besonderer Art auf, wenn der Börsenträger mit ausländischen Börsen kooperieren oder sich mit ihnen zusammenschließen will. Neben der Darstellung verschiedener vertraglicher und gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsformen grenzüberschreitender Fusionen und Kooperationen steht inbesondere deren aufsichts- und börsenorganisationsrechtliche Zulässigkeit im Fokus dieser Arbeit. Vor dem Hintergrund der internationalen Börsenkonsolidierung gewinnen diese Fragen zunehmend an Relevanz.
Autorenporträt
Der Autor: Dennis A. Lepczyk, geboren 1980 in Offenbach am Main, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Während und nach seinem Studium war der Autor am dortigen Lehrstuhl für Zivilrecht mit Schwerpunkt deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht tätig. Später wechselte er an den Lehrstuhl für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht am Institute for Monetary and Financial Stability.