Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Beschaffung, Produktion, Logistik, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Deutsche Unternehmer sehen sich einem immer härter werdenden globalen Wettbewerb um Absatzmärkte und Kunden ausgesetzt.
Durch das Ausnutzen weiterhin vorhandener Imagevorteile deutscher Produkte im Ausland und das Streben nach vermarktungsfähigen Innovationen versucht man, relativ hohe Arbeitskosten und sich erschöpfende Kostensenkungspotentiale auszugleichen.
Der Unternehmer, der sich innerhalb eines magischen Dreiecks aus Kosten, Qualität und Termin bewegen muss, sucht nach neuen Märkten und neuen Produkten.
Dabei kann er sein Ziel, innovativ und gleichzeitig rentabel zu sein, auch schon mal verfehlen.
Dies zeigt sich etwa beim Blick auf das deutsche Toll-Collect-Desaster , bei dem ein Konsortium aus renommierten Unternehmen es vorzog, für Deutschland ein eigenes nationales Autobahnmautsystem zu entwickeln, anstatt auf ein bewährtes Mautsystem aus einem angrenzenden Nachbarland zurückzugreifen.
Aber auch die steigende Zahl von Kraftfahrzeugrückrufen in der Automobilbranche, deren Ursachen sowohl in einem verstärkten Einsatz innovativer Techniken als auch in immer kürzeren Erprobungsphasen vor der Markteinführung zu suchen sind, führt zu Imageverlusten und Zusatzkosten in beträchtlicher Höhe.
Solche Zusatzkosten, worin vor allem drohende Vertragsstrafen und mögliche Schadenersatzforderungen zu sehen sind, lassen deutlich werden, dass neben betriebswirtschaftlichem und technischem Know-how auch fundiertes juristisches Wissen unerlässlich ist, um Risiken aus unternehmerischem Handeln beurteilen und möglichst auch beeinflussen zu können.
Risiken unternehmerischen Handelns sollten möglichst frühzeitig erkennbar sein, um sie einschätzen bzw. auch umgehen zu können.
Die Shareholder, also die Unternehmenseigner, fordern daher, dass Chancen und Risiken durch die Entscheidungsträger benannt und in ein ausgewogenes rentables Verhältnis gebracht werden können. Hinzu kommt, dass sich Banken einer neuen Eigenkapitalrichtlinie ausgesetzt sehen, die sie zwingt, alle ausgegebenen Kredite mit einem nach individuellem Rückzahlungsrisiko bemessenen Satz mit Eigenkapital zu hinterlegen. Für die Banken bedeutet dies, dass pauschale Regelungen für eigene interne Sicherheitsmassnahmen (Risikomanagementsystem) nicht mehr ausreichen. Stattdessen haben sie nunmehr verstärkt individuelle Kreditrisikorücklagen (in Form von zu hinterlegendem Eigenkapital) zu bilden, die in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden stehen.
Als Folge daraus haben Banken ein gesteigertes Interesse daran, dass der Unternehmer in der Lage ist, seine individuellen Unternehmensrisiken transparent zu machen und diese zusätzlich auch zu bewerten weiß. Das von den Banken für einen Kredit mit relativ hoher Ausfallwahrscheinlichkeit zurückgelegte Eigenkapital stellt für diese totes Kapital dar, es kann also nicht wiederausgeliehen werden. Diese Opportunitätskosten werden möglicherweise an die Unternehmen weitergegeben. Die Forderung nach einem System erkennender und vermeidender Risiken ist nicht zuletzt für die Arbeitnehmerschaft von existentieller Bedeutung, was u.a. die hohe Anzahl der Unternehmensinsolvenzen und Arbeitslosen in Deutschland belegt.
Abgesehen von den Banken sehen sich viele Unternehmen zunehmend mit den Restriktionen des im Jahre 2002 in den Vereinigten Staaten von Präsident George W. Bush in Kraft gesetzten sog. Sarbanes-Oxley Actes konfrontiert. Hiernach müssen wesentliche Unternehmensprozesse beschrieben, definiert und wirksame Kontrollverfahren implementiert werden.
Schließlich folgt daraus, dass alle Prozesse innerhalb eines Unternehmens transparent gestaltet sein sol...
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Deutsche Unternehmer sehen sich einem immer härter werdenden globalen Wettbewerb um Absatzmärkte und Kunden ausgesetzt.
Durch das Ausnutzen weiterhin vorhandener Imagevorteile deutscher Produkte im Ausland und das Streben nach vermarktungsfähigen Innovationen versucht man, relativ hohe Arbeitskosten und sich erschöpfende Kostensenkungspotentiale auszugleichen.
Der Unternehmer, der sich innerhalb eines magischen Dreiecks aus Kosten, Qualität und Termin bewegen muss, sucht nach neuen Märkten und neuen Produkten.
Dabei kann er sein Ziel, innovativ und gleichzeitig rentabel zu sein, auch schon mal verfehlen.
Dies zeigt sich etwa beim Blick auf das deutsche Toll-Collect-Desaster , bei dem ein Konsortium aus renommierten Unternehmen es vorzog, für Deutschland ein eigenes nationales Autobahnmautsystem zu entwickeln, anstatt auf ein bewährtes Mautsystem aus einem angrenzenden Nachbarland zurückzugreifen.
Aber auch die steigende Zahl von Kraftfahrzeugrückrufen in der Automobilbranche, deren Ursachen sowohl in einem verstärkten Einsatz innovativer Techniken als auch in immer kürzeren Erprobungsphasen vor der Markteinführung zu suchen sind, führt zu Imageverlusten und Zusatzkosten in beträchtlicher Höhe.
Solche Zusatzkosten, worin vor allem drohende Vertragsstrafen und mögliche Schadenersatzforderungen zu sehen sind, lassen deutlich werden, dass neben betriebswirtschaftlichem und technischem Know-how auch fundiertes juristisches Wissen unerlässlich ist, um Risiken aus unternehmerischem Handeln beurteilen und möglichst auch beeinflussen zu können.
Risiken unternehmerischen Handelns sollten möglichst frühzeitig erkennbar sein, um sie einschätzen bzw. auch umgehen zu können.
Die Shareholder, also die Unternehmenseigner, fordern daher, dass Chancen und Risiken durch die Entscheidungsträger benannt und in ein ausgewogenes rentables Verhältnis gebracht werden können. Hinzu kommt, dass sich Banken einer neuen Eigenkapitalrichtlinie ausgesetzt sehen, die sie zwingt, alle ausgegebenen Kredite mit einem nach individuellem Rückzahlungsrisiko bemessenen Satz mit Eigenkapital zu hinterlegen. Für die Banken bedeutet dies, dass pauschale Regelungen für eigene interne Sicherheitsmassnahmen (Risikomanagementsystem) nicht mehr ausreichen. Stattdessen haben sie nunmehr verstärkt individuelle Kreditrisikorücklagen (in Form von zu hinterlegendem Eigenkapital) zu bilden, die in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden stehen.
Als Folge daraus haben Banken ein gesteigertes Interesse daran, dass der Unternehmer in der Lage ist, seine individuellen Unternehmensrisiken transparent zu machen und diese zusätzlich auch zu bewerten weiß. Das von den Banken für einen Kredit mit relativ hoher Ausfallwahrscheinlichkeit zurückgelegte Eigenkapital stellt für diese totes Kapital dar, es kann also nicht wiederausgeliehen werden. Diese Opportunitätskosten werden möglicherweise an die Unternehmen weitergegeben. Die Forderung nach einem System erkennender und vermeidender Risiken ist nicht zuletzt für die Arbeitnehmerschaft von existentieller Bedeutung, was u.a. die hohe Anzahl der Unternehmensinsolvenzen und Arbeitslosen in Deutschland belegt.
Abgesehen von den Banken sehen sich viele Unternehmen zunehmend mit den Restriktionen des im Jahre 2002 in den Vereinigten Staaten von Präsident George W. Bush in Kraft gesetzten sog. Sarbanes-Oxley Actes konfrontiert. Hiernach müssen wesentliche Unternehmensprozesse beschrieben, definiert und wirksame Kontrollverfahren implementiert werden.
Schließlich folgt daraus, dass alle Prozesse innerhalb eines Unternehmens transparent gestaltet sein sol...
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