Die rechtliche Betreuung (
1896 ff BGB) ist ein Instrument zur Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungs- bedingt ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Nach geltendem Recht bestellt das Gericht als rechtlichen Betreuer "eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen" (
1897 Abs. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat jedoch bislang davon Abstand genommen, die Eignung von Betreuern besonders zu definieren. Ziel dieser Arbeit ist es, den Professionalisierungsbedarf im Betreuungs- wesen herauszuarbeiten und darzulegen. Die Autorin fasst die Eignungskriterien für Berufsbetreuer zusammen und geht auf die Differenzierung zwischen ehrenamtlicher und beruflicher Betreuung ein. Dabei werden alle vorliegenden Erkenntnisse vor dem Hintergrund der aktuellen berufspolitischen Professionalisierungsdebatte diskutiert und ausgewertet.
1896 ff BGB) ist ein Instrument zur Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungs- bedingt ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Nach geltendem Recht bestellt das Gericht als rechtlichen Betreuer "eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen" (
1897 Abs. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat jedoch bislang davon Abstand genommen, die Eignung von Betreuern besonders zu definieren. Ziel dieser Arbeit ist es, den Professionalisierungsbedarf im Betreuungs- wesen herauszuarbeiten und darzulegen. Die Autorin fasst die Eignungskriterien für Berufsbetreuer zusammen und geht auf die Differenzierung zwischen ehrenamtlicher und beruflicher Betreuung ein. Dabei werden alle vorliegenden Erkenntnisse vor dem Hintergrund der aktuellen berufspolitischen Professionalisierungsdebatte diskutiert und ausgewertet.