Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 99,95 €
  • Broschiertes Buch

Diese Studie befasst sich mit den rechtlichen Grenzen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie im Rahmen gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit. Ausgehend von der Darstellung allgemeiner Grundlagen kommunaler wirtschaftlicher Betätigung wird hierbei untersucht, ob sich aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG eine den Gemeinden obliegende kommunale Selbstverwaltungs­pflicht respektive eine Gewährleistungsverantwortung herleiten lässt, wenn sie wirtschaftlich tätig werden. Die Entscheidung des BVerwG vom 27.05.2009 (Az.: 8 C 10/08), in der sich die Rechtsprechung mit dieser Thematik erstmalig intensiver…mehr

Produktbeschreibung
Diese Studie befasst sich mit den rechtlichen Grenzen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie im Rahmen gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit. Ausgehend von der Darstellung allgemeiner Grundlagen kommunaler wirtschaftlicher Betätigung wird hierbei untersucht, ob sich aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG eine den Gemeinden obliegende kommunale Selbstverwaltungs­pflicht respektive eine Gewährleistungsverantwortung herleiten lässt, wenn sie wirtschaftlich tätig werden. Die Entscheidung des BVerwG vom 27.05.2009 (Az.: 8 C 10/08), in der sich die Rechtsprechung mit dieser Thematik erstmalig intensiver auseinandersetzt, zeigt die aktuelle Brisanz dieser rechtlichen Fragestellung. Außerdem widmet sich die Untersuchung der Problematik, ob Kommunen über ihr eigenes Gemeindegebiet hinaus auf fremdem Territorium einer anderen Gemeinde privatwirtschaftlich agieren dürfen. Ferner wird kritisch hinterfragt, inwieweit Gemeinden durch Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG gegenüber dem Gesetzgeber geschützt sind, wenn dieser den Kommunen eine Aufgabe zugunsten der Privatwirtschaft entziehen möchte. Genannte Fragestellungen werden auch aus der Sicht des europäischen Verfassungsrechts beleuchtet und dem nationalen Verfassungsrecht gegenübergestellt. Dabei wird insbesondere verdeutlicht, dass das Grundgesetz durch Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG den (deutschen) Kommunen weitaus mehr Beachtung schenkt als die Verfassung von Europa, welche sich weiterhin sehr restriktiv zu gemeindlicher Tätigkeit verhält. Die rechtliche Ausgestaltung bleibt den Mitgliedstaaten vorbehalten.