Akademische Arbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gründung eines Unternehmens erfolgt in der Regel durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch die künftigen Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag dient dabei den vertraglichen Festlegungen sämtlicher Bedingungen für das Bestehen und Wirtschaften des Unternehmens. Geregelt werden muss dabei vor allem das Unternehmensziel und welcher Unternehmenszweck verfolgt werden soll. Des Weiteren sind die Höhe der einzelnen Kapitaleinlagen der Gesellschafter und die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter und der Geschäftsführung sowie die Gewinn- bzw. Verlustverteilung zu regeln.Die Beendigung bzw. Auflösung einer Gesellschaft muss ebenso festgelegt sein, wie auch das Vorgehen bei Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, da dies, wenn nichts im Gesellschaftsvertrag festgehalten ist, sehr schnell zur ungewollten Auflösung der Gesellschaft führen kann. Sollte es zum Ausscheiden auf Grund des Alters der Gesellschafter, mit der Folge, dass neue Gesellschafter eintreten, kommen, müssen auch Regelungen in Bezug auf Übertragungen von Gesellschaftsanteilen geregelt sein.Zu beachten ist, dass je nach Übergabeart des Unternehmens Nachfolger und Übergeber mit unterschiedlichen Steuern rechnen und diese beachten müssen. Diese steuerlichen Unterschiede gilt es dementsprechend abzuwägen
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