In dieser Dissertation wird versucht, die rechtliche Möglichkeit der Anerkennung von pluralen Gewerkschaften zu überprüfen. Zunächst wurde die historische Konzeption der Familie untersucht, ebenso wie ihre Reflexe in der Rechtswelt. Unter den in der Verfassung vorgesehenen und nicht vorgesehenen Familien wurde die Spezies der Familien als juristisches Institut angesprochen, was die Möglichkeit aufzeigt, die polyaffektive Vereinigung als eine in der Verfassung nicht vorgesehene Spezies zu charakterisieren, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich kontinuierliche, dauerhafte Beziehungen und sozio-affektive Bindungen. Es wurde daher festgestellt, dass es rechtlich möglich ist, polyaffektive Familien anzuerkennen.
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