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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Pädagogik - Familienerziehung, Note: 2,0, Universität Kassel (Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Welche rechtlichen Probleme ergeben sich, wenn das Antragsrecht auf Leistungen nach dem SGB VIII, im Rahmen der Kindeswohlgefährdung auf einen Ergänzungspfleger übertragen wird? Wiederkehrend kommt es dazu, dass Eltern daran gehindert sind, ihre minderjährigen Kinder in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Um das Wohl des Kindes weiterhin zu gewährleisten, ist ein gesetzlicher Vertreter für das Kind notwendig. Möglichkeiten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Pädagogik - Familienerziehung, Note: 2,0, Universität Kassel (Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Welche rechtlichen Probleme ergeben sich, wenn das Antragsrecht auf Leistungen nach dem SGB VIII, im Rahmen der Kindeswohlgefährdung auf einen Ergänzungspfleger übertragen wird? Wiederkehrend kommt es dazu, dass Eltern daran gehindert sind, ihre minderjährigen Kinder in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Um das Wohl des Kindes weiterhin zu gewährleisten, ist ein gesetzlicher Vertreter für das Kind notwendig. Möglichkeiten gesetzlicher Vertretungsmöglichkeiten sind häufig die (Ergänzungs-) Pflegschaft, aber auch die Vormundschaft und die Beistandschaft. Interessant herauszufinden ist, was eine Ergänzungspflegschaft von einer Vormundschaft unterscheidet. Es wird häufig gedacht, dass die Ergänzungspflegschaft auf dem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge beruht, was nicht der Fall ist, da es sich bei der Ergänzungspflegschaft um einen Teilentzug der elterlichen Sorge handelt, nicht aber um einen vollständigen Entzug. Während die Eltern des Kindes die Sorge für bestimmte Bereiche weiterhin übernehmen, bezieht sich die Arbeit des Ergänzungspflegers nur auf einen bestimmten Wirkungskreis, den er gerichtlich übertragen bekommen hat. Der Ergänzungspfleger entscheidet nicht in allen Bereichen und ergänzt somit die Eltern, beziehungsweise den Vormund. Durch diesen festgelegten Aufgabenkreis, können sich rechtliche Probleme ergeben. Auf die Fragestellung: "Welche rechtlichen Probleme ergeben sich, wenn das Antragsrecht auf Leistungen nach dem SGB VIII, im Rahmen der Kindeswohlgefährdung auf einen Ergänzungspfleger übertragen wird?¿ wird in dieser Arbeit Bezug genommen. In Kapitel B werden alle an das Thema anknüpfenden rechtlichen Grundlagen der Ergänzungspflegschaft aufgelistet und erläutert. Diese bilden den Ausgangspunkt für die weiteren Ausarbeitungen und die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Kernproblemen. Danach setzt sich die Arbeit in Kapitel C mit der Kindeswohlgefährdung auseinander. Die essenziellen rechtlichen und praktischen Probleme werden in Kapitel D aufeinanderfolgend aufgeführt und evaluiert. Dazu zählen die Antragstellung (I.), die Neutralität von Ergänzungspflegern (II.), die Zusammenarbeit mit den Eltern (III.), die Übertragung bestimmter Aufgaben (IV.) und die Grenzen des SGB VIII (V.). Zuletzt werden die Ergebnisse in Kapitel E präsentiert und zusammengefasst.
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