Der Verfasser analysiert unter juristischer Fragestellung, ob und inwieweit ein "allgemeinpolitisches Mandat" der Gewerkschaften mitgliedschaftsrechtliche Absicherung erfährt oder sonst auf Aufgabenüber- tragung in der Rechtsordnung gestützt werden kann. Dabei werden insbesondere privat-organisationsrechtliche Probleme, die Fragwürdigkeit des Begriffs der Einheitsgewerkschaft sowie die Rolle inhaltlich unbestimmter oder schwer zu bestimmender satzungsgemässer Zielsetzungen deutlich.
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