Der Autor untersucht und kommentiert die einzelnen forschungsbezogenen Regelungen des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin über biomedizinische Forschung. Bestehende nationale und internationale Bestimmungen werden vergleichend ebenso einbezogen wie allgemeine Rechtsgrundsätze, die die biomedizinische Forschung am Menschen in Deutschland derzeit prägen. Zugleich wird die Frage beantwortet, inwieweit das Forschungsprotokoll mit verfassungsrechtlichen Vorgaben, namentlich der Menschenwürde und der Forschungsfreiheit, aber auch dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht des Forschungsteilnehmers vereinbar ist und eine Übernahme in nationales Recht befürwortet werden kann. Hinsichtlich aufgedeckter Konflikte und Divergenzen werden Lösungs- und gegebenenfalls Regelungsmöglichkeiten de lege ferenda aufgezeigt.