Öffentliche Unternehmen nehmen eine bedeutende Stellung in jeder Volkswirtschaft ein, wobei die zunehmenden Privatisierungstendenzen ihren rechtspolitischen Anstoß überwiegend auf europäischer Ebene haben. Der Autor zeigt auf, dass es daher umso wichtiger ist, klare Rahmenbedingungen für öffentliche Unternehmen zu schaffen, die ihre Tätigkeitsbereiche abgrenzen und ihr Verhältnis zu privaten Unternehmen im Wettbewerb regeln. Eine konsequente Anwendung des deutschen Verfassungsrechts, insbesondere der Grundrechte als Freiheitsrechte, gebietet, öffentlichen Unternehmen lediglich eine sekundäre Funktion zuzuweisen. Ihre Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ist verfassungsrechtlich daher erst dann zulässig, wenn private Unternehmen Aufgaben mit Gemeinwohlbezug nicht hinreichend erbringen können und im Lichte der Gemeinwohlverantwortung der öffentlichen Hand mildere Mittel wie etwa der Regulierung nicht Erfolg versprechend sind. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen gilt es bei der Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere des Marktzutritts-, Haushalts-, Wettbewerbs- und Vergaberechts, entsprechend zu berücksichtigen.