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Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Universität des Saarlandes (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Master-Arbeit zeigt, neben der Beleuchtung des Direktionsrechts als solchem, und seinen Schwächen, zudem die Scheinheiligkeit des dem Arbeitgeber nunmehr mit der geänderten Rechtsprechung des 10.Senats (BAG) anheimgestellten Rechts bzw. vermeintlichen Vorteils auf, aus welchem, aus - wohlgemerkt persönlicher Sicht des Arbeitnehmers - dieser, unbilligen Weisungen des…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Universität des Saarlandes (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Master-Arbeit zeigt, neben der Beleuchtung des Direktionsrechts als solchem, und seinen Schwächen, zudem die Scheinheiligkeit des dem Arbeitgeber nunmehr mit der geänderten Rechtsprechung des 10.Senats (BAG) anheimgestellten Rechts bzw. vermeintlichen Vorteils auf, aus welchem, aus - wohlgemerkt persönlicher Sicht des Arbeitnehmers - dieser, unbilligen Weisungen des Arbeitgebers, nicht Folge leisten braucht. In diesem Bezug zeigt diese Arbeit mit den hieraus entstehenden erheblichen Risiken aufgrund des Beurteilungsrestrisikos echte Lösungen auf, welche dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer in Tatsächlichkeit, bei klaren Regelungsvorgabenvorschlägen eine echte Hilfe sein können und nicht weltfremd am eigentlichen Problem dahingehend vorbeidriften, als dass der unbestimmte Rechtsbegriff des "billigen Ermessens" aus
315 BGB in der Konsequenz nicht auf
106 GewO Anwendung finden sollte.