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Thematisch bezieht sich die Untersuchung auf den Sozialisationsbereich. Dieser wurde bewußt gewählt. "Klassische" Bereiche, in denen Normen, die gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstoßen, untersucht und behandelt l 2 worden sind, sind vornehmlich das Arbeitsrecht und das Familienrecht Des wegen liegen auf diesen Gebieten auch umfangreiche Materialien und Arbeiten vor. Gerade für die Erstellung eines Jugendberichtes empfahl es sich deswegen, sich auf einen Bereich zu konzentrieren, der bisher noch nicht in dieser Weise bearbeitet wurde. Insofern kann die Untersuchung auch nur einen…mehr

Produktbeschreibung
Thematisch bezieht sich die Untersuchung auf den Sozialisationsbereich. Dieser wurde bewußt gewählt. "Klassische" Bereiche, in denen Normen, die gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstoßen, untersucht und behandelt l 2 worden sind, sind vornehmlich das Arbeitsrecht und das Familienrecht Des wegen liegen auf diesen Gebieten auch umfangreiche Materialien und Arbeiten vor. Gerade für die Erstellung eines Jugendberichtes empfahl es sich deswegen, sich auf einen Bereich zu konzentrieren, der bisher noch nicht in dieser Weise bearbeitet wurde. Insofern kann die Untersuchung auch nur einen ersten Schritt auf diesem Gebiet darstellen; weitere Untersuchungen in den angespro chenen Einzelbereichen müssen folgen. Unter dem Sozialisationsbereich wird Sozialisation, Erziehung und Ausbil dung in umfassendem Sinne verstanden als ein Feld, das sich mit der Auf will man ziehung und Erziehung des gesellschaftlichen Nachwuchses befaßt. dieses sozialwissenschaftlich beschriebene Feld auf rechtliche Gegenstandsbe reiche übertragen, so sind die Rechtsmaterien des Familienrechts, des Schul rechts, des Berufsausbildungsrechts, des Jugendhilferechts, des Jugendstraf rechts, des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der öffentlichkeit u.a. von Bedeutung. Im Rahmen der folgenden Untersuchung werden diese nicht alle behandelt. Die Arbeit konzentriert sich auf familien- und kindschafts rechtliche, schulrechtliche, berufsausbildungsrechtliche Regelungen und das Jugendhilferecht als die wichtigsten Bereiche. Damit mußten andere - gerade sozialpolitisch durchaus wichtige Bereiche (wie z. B. BAFöG, BSHG) - unbe rücksichtigt bleiben.