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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Rheinische Fachhochschule Köln (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung ist am 1.1.2004 der 1 a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) als Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 in Kraft getreten. Das Kündigungsschutzgesetz wurde reformiert und um 1 a KSchG erweitert. Hintergrund für eine Neuschöpfung dieses Paragraphen war laut Regierungserklärung vom 14.3.2003, dass der Arbeitnehmer…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Rheinische Fachhochschule Köln (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung ist am 1.1.2004 der
1 a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) als Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 in Kraft getreten. Das Kündigungsschutzgesetz wurde reformiert und um
1 a KSchG erweitert. Hintergrund für eine Neuschöpfung dieses Paragraphen war laut Regierungserklärung vom 14.3.2003, dass der Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung zwischen der Klage auf Bestandsschutz und einer gesetzlich definierten und festgelegten Abfindung wählen kann.
Bisher hatte es keine vergleichbare Norm im Kündigungsschutzgesetz gegeben, obwohl in der außergerichtlichen und gerichtlichen Praxis über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren Modalitäten Abfindungen regelmäßig auf der Tagesordnung stehen.
Im Zuge der Globalisierung verlangt der Markt die rasche Anpassung der Produkte und Dienstleistungen. Daher schwankt der Arbeitskräftebedarf ebenso wie die Realisierbarkeit erwünschter Arbeitsbedingungen. Mit dem Abfindungsanspruch nach
1 a KSchG verfolgt der Gesetzgeber daher das Ziel, ein taugliches Instrument zu schaffen, mit dem Arbeitsverhältnisse modern und ökonomisch vertretbar beendet werden können. Das neue Recht soll eine Flexibilisierung und Belebung des Arbeitsmarktes ermöglichen.
Gegenstand der vorliegenden Diplomarbeit ist vor allem die Darstellung des neuen gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingter Kündigung und seiner Auswirkung auf das Gebiet des Sozial- und Steuerrechts, sowie die Auseinandersetzung mit Anwendungs- und Auslegungsproblemen.
Bisher endet eine Vielzahl von Kündigungsschutzprozessen mit einem gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Arbeitnehmer mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt, unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber sich im Gegenzug dazu verpflichtet, für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zu bezahlen. Arbeitnehmer gehen häufig, verallgemeinernd und fälschlicherweise davon aus, dass bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bestehe.
Richtig ist vielmehr, dass sich der Arbeitgeber freiwillig zu einer Abfindung verpflichten kann, sei es außergerichtlich oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Diese Vorgehensweise bereitet dem Arbeitgeber einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand sowie zusätzliche Unsicherheit über den Ausgang des Arbeitsrechtsstreits.
Aus diesem Grunde soll wie in der Regierungserklärung aufgeführt der Abfindungsanspruch der schnellen außergerichtlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen dienen und dem Arbeitgeber infolgedessen die unvorhersehbare Kostenlast aus einem Kündigungsschutzprozesses ersparen. Des weiteren wird davon ausgegangen das infolgeder sinkenden Kündigungsschutzklagen die Arbeitsgerichte entlastet werden und eine Harmonisierung in die Abfindungspraxis einkehrt, die zuvor durch kränkelnde Aufhebungs- und Abwicklungsverträge nicht gegeben war.
In der Literatur spielt die Frage des Cui bono? eine entscheidende Rolle, denn bereits vor Inkrafttreten des
1 a KSchG gab es gegenläufige Standpunkte, wie sich die Norm für alle Beteiligten auswirkt.
In den einzelnen Abschnitten dieser Diplomarbeit wird der Abfindungsanspruch des
1 a KSchG in seinen rechtsdogmatischen Einzelheiten dargestellt und bewertet. Große Bedeutung wird hier den Stellungnahmen der Literatur beigemessen und deren kritischer Erörterung.
Zusätzlich wird ein Überblick über das Recht der betriebsbedingten Kündigung und die sonstige dort spezifische Abfindungspraxis gegeben.
Die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Aspekte des Abfindungsanspruchs werden an...
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