Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Recht, Justus-Liebig-Universität Gießen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
In unmittelbarer Folge des Daytenabkommens im Jahre 1995 wurde von der internationalen Gemeinschaft zur Beseitigung der Kriegsfolgen Hilfsgelder nach Bosnien-Herzegovina geleitet, die dort zwischenzeitlich Investitonen in Milliardenhöhe ausgelöst haben.
Da parallel zu der Mittelbereitstellung auch eine Reihe von Sicherheitsmechanismen für ausländische Investitionen geschaffen worden sind, bieten sich für ausländische Investoren derzeit gute Einstiegsmöglichkeiten auf einem sich dynamisch entwickelnden neuen Markt, der über die territorialen Grenzen Bosnien-Herzegovinas hinaus ein Tor zu den Märkten des Balkan und des Nahen Ostens schaffen kann. Neben günstigen Arbeitsmarktbedingungen in Form eines niedrigen Lohnniveaus, hoher Arbeitsdisziplin und eines guten Facharbeiter "know-hows" bieten sich derzeit besondere Chancen durch die zur Zeit anlaufende Privatisierung der ehemaligen Staatsbetriebe.
Wechselkurs- und Inflationsrisiken bestehen durch die Koppelung der Landeswährung an die Deutsche Mark nicht. Für deutsche Unternehmen, die bei den Einheimischen als traditionelle Wirtschaftspartner hoch angesehen sind, bieten sich Betätigungsmöglichkeiten durch Firmenneugründungen, -übernahmen oder -teilübernahmen, Lohnproduktion zu günstigen Bedingungen, joint-ventures, Maschinen- und know-how-Transfer etc.. Was in Bosnien als Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Engagement ausländischer Investoren noch fehlt, ist eine rechtliche Regelung der Eigentumsnachfolge der nach dem ehemaligen jugoslawischen Modell errichtenden Betriebe sowie ein konsistentes Privatisierungskonzept. Das in der serbischen Republik bereits erlassene Privatisierungskonzept, das eine Coupon-Massenprivatisierung nach dem Lotterie-Prinzip vorsah, wurde durch das Einschreiten der Weltbank wieder gestoppt. Die Föderation Bosnien-Herzegovina neigt derzeit dazu, sich an dem Modell der deutschen Treuhandanstalt, das eine Privatisierung in internationalen Ausschreibungen vorsieht, zu orientieren.
Trotz enormer Anstrengungen, die bestehenden Gesetze den Anforderungen eines marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems anzupassen bzw. diese gänzlich neu zu gestalten, kann der Reformprozeß noch lange nicht als abgeschlossen angesehen werden. Zum einen besteht Harmonisierungsbedarf zwischen Gesetzen der serbischen Republik und den korrespondierenden gesetzlichen Regelungen der bosniakisch-kroatischen Föderation, zum anderen sind Tatbestände einer gesetzlichen Neuregelung noch überhaupt nicht unterzogen worden, so daß in diesen Fällen die alten Gesetze fortbestehen. Da gegenwärtig das Gebiet der Föderation für einen ausländischen Investor von größerer Bedeutung sein dürfte, wird im folgenden ausschließlich auf die jeweiligen Bestimmungen in der Föderation eingegangen. Abweichende Regelungen inder serbischen Republik werden bei der Darstellung des bosnischen Wirtschafts- und Steuerrechts nicht behandelt.
Im ersten Teil des Beratungspaketes Bosnien-Herzegovina werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Hierzu wird zunächst auf die möglichen Gesellschaftsformen eingegangen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die GmbH und deren Gründung gelegt wird. Diese Rechtsform dürfte für den ausländischen Investor nicht zuletzt im Hinblick auf mögliche joint-ventures, am interessantesten sein.
In dem sich anschließenden Kapitel Arbeitsrecht wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Im Anschluß daran wird die Gerichtsbarkeit und die kantonalen Zuständigkeiten beleuchtet.
Das Kapitel. Devisenrecht und Zahlungsverkehr beschreibt u.a. bosnische Besonderheiten, die die sozialistische Ära überdauert haben und noch immer fortbestehen. Für den ausländischen Investor von großem I...
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In unmittelbarer Folge des Daytenabkommens im Jahre 1995 wurde von der internationalen Gemeinschaft zur Beseitigung der Kriegsfolgen Hilfsgelder nach Bosnien-Herzegovina geleitet, die dort zwischenzeitlich Investitonen in Milliardenhöhe ausgelöst haben.
Da parallel zu der Mittelbereitstellung auch eine Reihe von Sicherheitsmechanismen für ausländische Investitionen geschaffen worden sind, bieten sich für ausländische Investoren derzeit gute Einstiegsmöglichkeiten auf einem sich dynamisch entwickelnden neuen Markt, der über die territorialen Grenzen Bosnien-Herzegovinas hinaus ein Tor zu den Märkten des Balkan und des Nahen Ostens schaffen kann. Neben günstigen Arbeitsmarktbedingungen in Form eines niedrigen Lohnniveaus, hoher Arbeitsdisziplin und eines guten Facharbeiter "know-hows" bieten sich derzeit besondere Chancen durch die zur Zeit anlaufende Privatisierung der ehemaligen Staatsbetriebe.
Wechselkurs- und Inflationsrisiken bestehen durch die Koppelung der Landeswährung an die Deutsche Mark nicht. Für deutsche Unternehmen, die bei den Einheimischen als traditionelle Wirtschaftspartner hoch angesehen sind, bieten sich Betätigungsmöglichkeiten durch Firmenneugründungen, -übernahmen oder -teilübernahmen, Lohnproduktion zu günstigen Bedingungen, joint-ventures, Maschinen- und know-how-Transfer etc.. Was in Bosnien als Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Engagement ausländischer Investoren noch fehlt, ist eine rechtliche Regelung der Eigentumsnachfolge der nach dem ehemaligen jugoslawischen Modell errichtenden Betriebe sowie ein konsistentes Privatisierungskonzept. Das in der serbischen Republik bereits erlassene Privatisierungskonzept, das eine Coupon-Massenprivatisierung nach dem Lotterie-Prinzip vorsah, wurde durch das Einschreiten der Weltbank wieder gestoppt. Die Föderation Bosnien-Herzegovina neigt derzeit dazu, sich an dem Modell der deutschen Treuhandanstalt, das eine Privatisierung in internationalen Ausschreibungen vorsieht, zu orientieren.
Trotz enormer Anstrengungen, die bestehenden Gesetze den Anforderungen eines marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems anzupassen bzw. diese gänzlich neu zu gestalten, kann der Reformprozeß noch lange nicht als abgeschlossen angesehen werden. Zum einen besteht Harmonisierungsbedarf zwischen Gesetzen der serbischen Republik und den korrespondierenden gesetzlichen Regelungen der bosniakisch-kroatischen Föderation, zum anderen sind Tatbestände einer gesetzlichen Neuregelung noch überhaupt nicht unterzogen worden, so daß in diesen Fällen die alten Gesetze fortbestehen. Da gegenwärtig das Gebiet der Föderation für einen ausländischen Investor von größerer Bedeutung sein dürfte, wird im folgenden ausschließlich auf die jeweiligen Bestimmungen in der Föderation eingegangen. Abweichende Regelungen inder serbischen Republik werden bei der Darstellung des bosnischen Wirtschafts- und Steuerrechts nicht behandelt.
Im ersten Teil des Beratungspaketes Bosnien-Herzegovina werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Hierzu wird zunächst auf die möglichen Gesellschaftsformen eingegangen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die GmbH und deren Gründung gelegt wird. Diese Rechtsform dürfte für den ausländischen Investor nicht zuletzt im Hinblick auf mögliche joint-ventures, am interessantesten sein.
In dem sich anschließenden Kapitel Arbeitsrecht wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Im Anschluß daran wird die Gerichtsbarkeit und die kantonalen Zuständigkeiten beleuchtet.
Das Kapitel. Devisenrecht und Zahlungsverkehr beschreibt u.a. bosnische Besonderheiten, die die sozialistische Ära überdauert haben und noch immer fortbestehen. Für den ausländischen Investor von großem I...
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