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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Münster (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Fachwissenschaftliche und gesellschaftsstrukturelle Zugänge zur Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: "Alle Kinder müssten doch jemanden haben, der sie ermahnt, ... Und darum bestimmten alle Mütter und Väter, dass das kleine Mädchen in der Villa Kunterbunt sofort in ein Kinderheim solle." Kurz darauf fanden sich zwei Polizisten ein, die das Kind abholen wollten. Diese Sätze spiegeln eine gesellschaftliche Einstellung zu abweichenden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Münster (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Fachwissenschaftliche und gesellschaftsstrukturelle Zugänge zur Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: "Alle Kinder müssten doch jemanden haben, der sie ermahnt, ... Und darum bestimmten alle Mütter und Väter, dass das kleine Mädchen in der Villa Kunterbunt sofort in ein Kinderheim solle." Kurz darauf fanden sich zwei Polizisten ein, die das Kind abholen wollten. Diese Sätze spiegeln eine gesellschaftliche Einstellung zu abweichenden kindlichen Lebenssituationen (Schweden 1945), und bei Betrachtung der vorliegenden Fallgeschichten scheint sich trotz ausführlicher - wenn auch manchmal ungenauer - moderner rechtlicher Vorgaben, für manche daran nicht viel geändert zu haben.In Hinblick auf die vorgegebenen Strukturen Sozialer Arbeit ergibt sich zunächst, dass die Gesetzgebung oft nicht im Sinne des Adressaten angewandt wird, sondern im Gegenzug der Adressat selbst den im Gesetz genannten Verfahren zugeordnet wird. Die "Karrieren" des Kindes Robert, aber auch des Jugendlichen A. zeigen ein "Schnittstellen-Problem" auf, jeweils dort, wo Subsumption stattfindet. Die Auslegung des KJHG obliegt den Fachkräften der tätigen Träger in Übereinkunft mit dem finanzierenden örtlichen Träger. So werden sozialpädagogische und therapeutische Hilfeformen kategorisiert als "Fälle von" verschiedenen Verfahren, die wie generalisierte Schlagworte verwendet werden. Träger können sich Verantwortungen entziehen, wenn sie nur genug Bezüge zu bestimmten gesetzlichen Regelmöglichkeiten herstellen können. Die Schwelle der Überforderung einer Fachkraft ist ausschlaggebend für die Grenzen der Hilfe. Der Betroffene ist meist nicht umfassend informiert über seine Rechte und Möglichkeiten, und die Feststellung des eigentlichen, oft in der Biographie verankerten Hilfebedarfs wird "machbaren", arbeitssparenden und nicht integrierenden Arbeitsansätzen geopfert. , So nimmt das dargestellte System hin, was Usus geworden ist, und grenzt aus, was sich der "...Einflußnahme (sic!) entziehen will".
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