Die Studie untersucht, wie der Anspruch ausländischer Prozessbeteiligter auf rechtliches Gehör angesichts der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme gewahrt werden kann. Während der klassische Ansatz des Internationalen Zivilprozessrechts vor allem auf die Schriftform setzt, ist die Digitalisierung der innerstaatlichen Kommunikation schon weit vorangeschritten. Um das Gebot rechtlichen Gehörs auch bei grenzüberschreitenden Verfahren zu gewährleisten, müssen die Standards der digitalen Kommunikation auch für die Zusammenarbeit zwischen den Staaten und ihren zentralen Behörden und Gerichten verwirklicht werden. Grundlegende Verfahrensgarantien dürfen bei einem pragmatischen Technikzugang nicht verletzt werden. Die vom Autor gewählte Perspektive ist nicht auf den Europäischen Justizraum beschränkt.
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