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über das Recht wüßten wir nur wenig, wenn uns nicht Experten darüber Auskunft gäben. Sonst bliebe es weitestgehend unerfindlich. Rechtliches Wissen ist eine Dienstleistung, die von juristischen Experten für den Staat oder für private Auftraggeber erbracht wird. Aber was garantiert, daß die juristische Expertise auch wirklich vom Recht handelt und nicht davon, was Auftraggeber oder Machthaber als Recht ausgeben möchten? Aus rechtspositivistischer Sicht liegt diese Garantie letztlich in der methodisch durchgeführten Bindung ans Gesetz. Die jüngere Naturrechtslehre hat sie um die faire…mehr

Produktbeschreibung
über das Recht wüßten wir nur wenig, wenn uns nicht Experten darüber Auskunft gäben. Sonst bliebe es weitestgehend unerfindlich. Rechtliches Wissen ist eine Dienstleistung, die von juristischen Experten für den Staat oder für private Auftraggeber erbracht wird. Aber was garantiert, daß die juristische Expertise auch wirklich vom Recht handelt und nicht davon, was Auftraggeber oder Machthaber als Recht ausgeben möchten? Aus rechtspositivistischer Sicht liegt diese Garantie letztlich in der methodisch durchgeführten Bindung ans Gesetz. Die jüngere Naturrechtslehre hat sie um die faire Güterabwägung im Einzelfall ergänzt. Beide Vorschläge, so Somek, sind jedoch nicht überzeugend, denn der eigentliche Kern des Geltungsanspruchs rechtlichen Wissens liegt im Vermeiden von Diskriminierung.
Autorenporträt
Somek, AlexanderAlexander Somek ist Professor of Law am College of Law der University of Iowa.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 20.03.2006

Recht ist zum Wissen da
Alexander Somek macht die Paragraphenwelt anschaulich

An den juristischen Fakultäten ist es heute intellektuell noch langweiliger geworden, als es die längste Zeit schon gewesen ist? Alexander Somek tritt an, um mit seinem ehrgeizigen Buch zu zeigen, daß es auch anders geht.

Wenn Anfänger zu Beginn eines Buches laut mit den Waffen klirren und freimütig Kampfansagen herausposaunen, darf man darauf gefaßt sein, daß am Ende alles beim alten bleibt. Der abgebrühte Leser ahnt es schon: Die versprochenen Innovationen in Gegenstand und Methode werden ausbleiben, und am Ende verbrüdert sich der Verfasser noch mit den abgeschmacktesten Gemeinplätzen des Fachs. Alexander Somek, der von der ersten Seite an effektvoll polemisiert, ist kein Anfänger der Rechtstheorie, und das hier ist keine Erstlingsschrift.

Someks Buch handelt von der Rechtstheorie, also einem sogenannten Grundlagenfach der Rechtswissenschaft. Das Werk bietet eine ausgewogene Mischung aus den Selbstbeobachtungen eines leidenschaftlichen Vertreters dieser Disziplin, der schon als Mittvierziger eine ungewöhnliche intellektuelle Biographie hinter sich hat, und Fallstudien, in denen Somek seine zuvor verkündeten Programmsätze mit Geschick einzulösen sucht. Der Charme aller seiner Beweisführungen liegt in der Schärfe seines Gedankens, der sich souverän beherrschter Argumente sowohl aus verschiedenen Bereichen des Rechts als auch aus praktischer Philosophie, Soziologie und der Ökonomie bedient. Hier räsoniert ein ganz eigenständiger Kopf, der sich an zunehmend größeren Werkstücken erprobt.

Somek hat dabei ein starkes Anliegen, mit dem er den Leser frontal überfällt. Würde er später seine Versprechungen nicht halten, er hätte sich durch seine Abgrenzungsrhetorik unrettbar ins Zwielicht des Prätentiösen gesetzt. Denn Someks Ausgangspunkt ist eine heikle Selbstinszenierung. Die Rechtstheorie erscheint in seinem Buch als ein seitens der Juristen entbehrlich erlebtes Fach, dem zudem an den Universitäten die Abschaffung drohe. Die isolierende Frontstellung, mit der er kokettiert, ist also mindestens eine zweifache: Theorie gegen die fehlenden substantiellen Reflexionen der Rechtspraktiker, und - noch schärfer formuliert - Rechtstheorie gegen die an den Universitäten vermittelte affirmative Rechtsgelehrsamkeit.

Im Ton geht Somek deutlich über das hinaus, was man an disziplinärer Wehklage juristischer Grundlagenforscher gewohnt ist. Der von Wien nach Iowa gelangte Rechtslehrer schreibt: "An der Universität wird gelehrt, weil dies um der Anstellung willen unvermeidbar ist. Die Forschung dient vorzugsweise der Produktion didaktischer Materialien, mit denen sich an der Massenuniversität so manch ansehnliche Rente beziehen läßt. Seitdem der Unternehmer-Professor zum Standardmodell geworden ist, ist es an den Juristischen Fakultäten intellektuell noch langweiliger geworden, als es ohnedies schon die längste Zeit gewesen ist." Besondere Hiebe erfährt die Rechtswissenschaft für ihren zunehmenden Verzicht auf Philosophie. Nicht minder wird die Rechtspraxis abgewatscht, über die Somek aus jenen Begegnungen im Rahmen einer Trierer Richterakademie erfahren hat, daß wer Rechtstheorie mache, nicht dazugehöre.

Someks übergreifendes Projekt heißt "nachpositivistisches Rechtsdenken" (so auch der Buchtitel der 1996 gemeinsam mit Nikolaus Forgó erfolgten Publikation). Diese Rechtstheorie erhebt anders die positivistische Lehre des berühmten Oxforder Rechtsphilosophen Herbert L. A. Hart den Anspruch, Relevanz für praktische Problemlösungen zu haben. Die Bausteine, die der Autor in diesem Band nun vorlegt, fügen sich nicht vollkommen ineinander. Es handelt sich um überarbeitete Einzelbeiträge, die ursprünglich aus anderen Kontexten stammten, nun aber zu einem neuen Zweck bearbeitet worden sind. Dennoch stecken sie in repräsentativer und interessanter Weise das intellektuelle Feld ab: Somek neigt zu politiknahen Themen wie der juristischen Dogmatik des Diskriminierungsverbots oder der Konstruktion der Grundrechte. Bei alledem spielen Methodenfragen und das Selbstverständnis der Akteure eine große Rolle: Eine Art soziologischer Interessenjurisprudenz, übertragen in ein sonst eher unanschauliches und hochformalisiertes Feld der Rechtstheorie, kennzeichnet die überzeugendsten Passagen des Bandes.

Obwohl Somek auch ein kundiger Rezensent der Methodenlehren anderer Rechtswissenschaftler ist und der Leser mit Wohlwollen seine Kritik an den Unschärfen mancher fremden Ausführungen nachvollziehen kann, liegt die eigentliche Herausforderung anderswo. Denn nimmt man Someks Programm ernst, dann muß es sich an jenem Stoff von Fällen bewähren, aus dem das Recht geschaffen ist. Mehrere solcher, zumeist fiktiver Konflikte bieten einen roten Faden, an dem entlang der Autor zeigt, mit welchen komplexen Denkoperationen es eine adäquat reflektierende Methodenlehre zu tun hat.

Das letzte und vielleicht dichteste Stück des Bandes beschäftigt sich mit dem Diskriminierungsrecht. Wie immer geriert sich Somek als Rätsellöser, der aus den überraschenden argumentativen Wendungen die Kraft seiner Didaxe zieht. Sein Fallbeispiel konstruiert einen Gaststättenbesitzer, der im Stellenangebot angibt, er beschäftige keine "Schwulen". Mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung, lautet hier die entscheidende Frage. Der Kneipier, so die realistische Unterstellung, möge noch zu seiner listigen Rechtfertigung vorbringen, er habe gar nichts gegen homosexuelle Männer, aber seine Kunden wollten sich eben ungern von diesen bedienen lassen, und deshalb handele er aus rationalem ökonomischem Kalkül.

Der Rekurs auf die Präferenzen der Verbraucher, welcher das Problem zu entschärfen scheint, könnte jenen Stimmen eine rettende Brücke bauen, die gerne von mittelbarer Diskriminierung ausgehen würden. Doch Somek zeigt, daß dieses Konstrukt nicht tragfähig ist. Denn damit werde nur die grundlose Ablehnung perpetuiert, die sich mit einer rationalisierenden Erklärung bemäntelt und der sexuellen Identität des Arbeitnehmers die Anerkennung versagt. Vielmehr müßten die Vorurteile der Konsumenten durch das Recht an jener entscheidenden Stelle unterbrochen werden, an der der Arbeitgeber zum Distributionsagenten werde.

Anders aber im Fall einer Damenkapelle, die keine Männer ans Mikrofon lasse: Diese selektiert die Bewerber zwar geschlechtsspezifisch, aber sie festige keine systematische soziale Schlechterstellung von Männern: Von Girl-Groups wird nicht erwartet, daß sie als Distributionsagenten diskriminierender Ziele agieren, etwa weil sie der Vermutung anhängen, Männer seien schlechtere Musiker als Frauen. Erschwert würden, so Somek, diese und ähnliche Entscheidungen im Diskriminierungsrecht, da es an distributiven Regeln fehle: Die soziale Teilung der Verantwortung sei nicht normiert, das Recht entsprechend unbestimmt. Infolgedessen, so Someks methodische Kritik, bleibe dieses Rechtsgebiet anfällig für moralischen Intuitionismus und werde in fataler Weise nachgiebig gegenüber angeblichen ökonomischen "Sachzwängen".

Somek begreift das Recht als "System zwangsbewehrter wechselseitiger Verhaltenszumutungen, die jemanden treffen können oder nicht". Zu ermitteln, wann diese Verhaltenszumutungen von bloßen sozialen Pflichten zu Recht umschlagen, ist für ihn die disziplinäre Aufgabe der juristischen Expertise, die diese aber infolge systematischer Schwächen nur unvollkommen erfüllt. Somek entwirft statt dessen die Vision einer "konstruktivistischen Rechtswissenschaft": Rechtstheorie ist demnach eine Theorie des Rechts als Theorie rechtlichen Wissens. Sie solle sich an die Stelle der Vergangenheit gewordenen "Rechtswissenschaft" setzen. Das ist als Abgesang eloquent formuliert, aber im Inhalt doch vielleicht ein wenig zu kühn, und es überakzentuiert die individuelle Frontstellung des Verfassers gegen den Rest der juristischen Welt.

Someks Blick auf das Recht erfolgt dennoch auf produktiv irritierende Weise von außen. Er analysiert es fachlich aus einer ungewöhnlichen sozialen Distanz. Seine Analysen bestimmter Phänomene gewinnen daraus eine reflektierende Weltfremdheit: Dazu gehört das anwaltliche Verheimlichen des Einkaufens spezieller juristischer Expertise durch den eigentlich angefragten Experten, um den Mandaten nicht an der Verunsicherung und Unübersichtlichkeit des Rechts teilhaben zu lassen; ferner die Charakterisierung der Rechtspraktiker als Kreative, die auf überraschende Weise Sachverhalte von der Anwendung bestimmter Normen ausnehmen und Konstruktionen finden könnten, um bestimmte Konsequenzen zu erreichen oder zu vermeiden. Auch die sozialen Funktionen von Selbstbeschreibungen in juristischen Bewerbungsgesprächen werden infolge eines fremden Blicks auf die obskuren Verhältnisse dieser Disziplin durchschaubar.

Zu Anfang erklärt Somek wissenschaftsphilosophisch, die Theorie solle "das rechtliche Wissen vor den Verzückungen der Vernunft" bewahren, indem es uns über dieses Recht und seine klügelnden Fachsprachen ernüchtere. Überträgt man die programmatische Auskunft des Autors als Selbstbeschreibung auf sein Werk, dann findet man sich von manchen seiner Ernüchterungen dennoch verzückt.

MILOS VEC

Alexander Somek: "Rechtliches Wissen". Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2006. 240 S., br., 10,- [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Beeindruckt scheint Rezensent Milos Vec von diesem theoretischem Werk des Rechtswissenschaftler Alexander Somek. Er attestiert dem Autor "Schärfe des Gedankens" sowie Souveränität in der Argumentation und würdigt ihn als "ganz eigenständigen Kopf". Das Werk bietet nach Ansicht Vecs eine "ausgewogene Mischung" aus den Selbstbeobachtungen Someks und Fallstudien, in denen er seine zuvor verkündeten Programmsätze einzulösen sucht. Teils in polemischen Ton kritisiere der Autor den zunehmenden Verzicht der Rechtswissenschaft auf Philosophie. Someks eigenes übergreifendes Projekt beschreibt Vec mit einem Buchtitel des Autors von 1996 als "nachpositivistisches Denken". Im Zentrum des Buches sieht er politiknahe Themen wie die juristischen Dogmatik des Diskriminierungsverbots oder die Konstruktion der Grundrechte. Methodenfragen und das Selbstverständnis der Akteure spielten dabei eine große Rolle. Vec hebt besonders die Passagen über das Diskriminierungsrecht hervor, ein Rechtsgebiet, das nach Somek anfällig für moralischen Intuitionismus und nachgiebig gegenüber angeblichen ökonomischen "Sachzwängen" sei.

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»Ein logisch aufgebauter rechtsphilosophischer Versuch, wie er in der gängigen österreichischen Literatur bisher unbekannt war. Sein philosophisches Denken mäandert nicht ins Unverständliche, sondern führt konsequent von A nach B, eine Qualität, die nicht in jeder Studie anzutreffen ist. Beeindruckend ist auch die Sprache, die dem Maßstab der Verständlichkeit in jedem Satz gerecht wird.« Janko Ferk RZ, Organ der Richter und Staatsanwälte Österreichs