Im Prinzip ist die rechtliche Situation in Deutschland erkrankte Menschen behandeln zu dürfen, eindeutig geregelt: Vor allem Arzt und Heilpraktiker besitzen die Erlaubnis und das Privileg Leiden und Beschwerden zu diagnostizieren sowie diese zu lindern bzw. zu heilen. Dies bezieht sich sowohl auf somatische Aspekte eines Patienten wie auch auf psychologische Problematiken.
Der Beruf des Heilpraktikers - d. h. die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - nimmt dabei im Kanon der gesundheits- und sozialpflegerischen Tätigkeiten allerdings eine absolute Sonderstellung ein. In der Bundesrepublik Deutschland ist ein gesetzlich geregeltes Berufsbild ohne staatliche Ausbildungsverordnung so gut wie nicht denkbar. Gerade hier ist der Beruf des Heilpraktikers die berühmte Ausnahme. Für ihn existiert kein festgelegter Bildungsgang, auch stellt die für seine Legitimation wichtige Überprüfung beim Amtsarzt im Prinzip keine Fachprüfung von primären Berufsinhalten wie z. B. naturheilkundlichenDiagnose- oder Therapieverfahren im eigentlichen Sinne dar, sondern sie dient alleine der Feststellung ob ggf. ein Heilpraktikeranwärter eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnte.
Es gibt wohl nicht sehr viele Tätigkeiten, die einem solchen Spannungsfeld zwischen geduldeter empirischer Feldarbeit und anerkanntem wissenschaftlichen Bollwerk ausgesetzt sind, wie gerade dieser nichtapprobierte medizinische Berufsstand.
Das vorliegende Werk möchte nun eine Orientierung geben innerhalb dieses o. g. Spannungsfeldes, einerseits für den in der Diagnose- und Therapieausübung stehenden Heilpraktiker als Orientierungshilfe für den Praxisalltag, wie auch für den in der Ausbildung befindlichen Heilpraktikeranwärter. Hierzu befinden sich im Anhang z. T. kommentierte MC-Fragen und Antworten aus ehemaligen Amtsarztüberprüfungen mit dem Schwerpunkt Rechts- & Berufskunde".
Der Beruf des Heilpraktikers - d. h. die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - nimmt dabei im Kanon der gesundheits- und sozialpflegerischen Tätigkeiten allerdings eine absolute Sonderstellung ein. In der Bundesrepublik Deutschland ist ein gesetzlich geregeltes Berufsbild ohne staatliche Ausbildungsverordnung so gut wie nicht denkbar. Gerade hier ist der Beruf des Heilpraktikers die berühmte Ausnahme. Für ihn existiert kein festgelegter Bildungsgang, auch stellt die für seine Legitimation wichtige Überprüfung beim Amtsarzt im Prinzip keine Fachprüfung von primären Berufsinhalten wie z. B. naturheilkundlichenDiagnose- oder Therapieverfahren im eigentlichen Sinne dar, sondern sie dient alleine der Feststellung ob ggf. ein Heilpraktikeranwärter eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnte.
Es gibt wohl nicht sehr viele Tätigkeiten, die einem solchen Spannungsfeld zwischen geduldeter empirischer Feldarbeit und anerkanntem wissenschaftlichen Bollwerk ausgesetzt sind, wie gerade dieser nichtapprobierte medizinische Berufsstand.
Das vorliegende Werk möchte nun eine Orientierung geben innerhalb dieses o. g. Spannungsfeldes, einerseits für den in der Diagnose- und Therapieausübung stehenden Heilpraktiker als Orientierungshilfe für den Praxisalltag, wie auch für den in der Ausbildung befindlichen Heilpraktikeranwärter. Hierzu befinden sich im Anhang z. T. kommentierte MC-Fragen und Antworten aus ehemaligen Amtsarztüberprüfungen mit dem Schwerpunkt Rechts- & Berufskunde".