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Die engagiert geführte sozial- und gesellschaftspolitische Diskussion um den Rechtsanspruch auf Besuch eines Kindergartens und die vermehrt geäußerten juristischen Zweifel bieten Anlaß zu einer rechtlichen Analyse.
Bei der Behandlung des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft hinsichtlich der Wahrnehmung von Aufgaben des Gemeinwohls kommt die Autorin für den Sachbereich der institutionellen Förderung von Kindern zu dem Ergebnis, daß der Gesetzgeber mit der Vorrangregelung zugunsten freier Träger eine subsidiaritätsgerechte Regelung schuf.
Die Analyse der verfassungsrechtlichen
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Produktbeschreibung
Die engagiert geführte sozial- und gesellschaftspolitische Diskussion um den Rechtsanspruch auf Besuch eines Kindergartens und die vermehrt geäußerten juristischen Zweifel bieten Anlaß zu einer rechtlichen Analyse.

Bei der Behandlung des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft hinsichtlich der Wahrnehmung von Aufgaben des Gemeinwohls kommt die Autorin für den Sachbereich der institutionellen Förderung von Kindern zu dem Ergebnis, daß der Gesetzgeber mit der Vorrangregelung zugunsten freier Träger eine subsidiaritätsgerechte Regelung schuf.

Die Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen des § 24 Satz 1 KJHG im Sozialstaatsprinzip und in den Grundrechten macht eine Dimensionserweiterung von Verfassungsnormen deutlich. Sie liegt in der Abhängigkeit vom sozialen Wandel begründet, der sich für Kinder vor allem in veränderten familialen Lebensformen und in der Verminderung von Sozialisationswelten bemerkbar macht. Das gewandelte Verständnis der Verfassungsnormen nötigt zu einer Orientierung zu sozialstaatlichen und grundrechtlichen Leistungsangeboten, die präventiv und allgemein jedermann zugute kommen, beispielsweise jedem Kind einen Rechtsanspruch gewähren.

Die Einordnung in das gesetzgebungs- und wahrnehmungskompetenzrechtliche Gefüge entspricht verfassungsrechtlichen Vorgaben. Besondere Berücksichtigung findet die Betroffenheit des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Das Zusammenspiel der bundes- und landesgesetzlichen Regelungen für die Anspruchsbeteiligten wird am Beispiel Nordrhein-Westfalens behandelt. Die Autorin beendet die Arbeit mit der Darstellung verwaltungsrechtlicher und -prozessualer Durchsetzung des Rechtsanspruches.
Rezensionen
»Der Kindergarten hat sich in den letzten Jahrzehnten wie kaum ein anderer Bereich weiterentwickelt und ist mittlerweile von einem eher randständigen Angebot zu einem selbstverständlichen, von der Bevölkerung akzeptierten Sozialisationsort für Kinder geworden. Die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit umfasst nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1990 die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. [...] Die Arbeit von Stephanie Bock-Pünder ist eine gründliche juristische Analyse eines rechtspolitisch immer noch hochbrisanten Themas. Die Autorin versteht es, die Probleme anschaulich herauszuarbeiten und hält dabei stets Kontakt zu den sozialpädagogischen Hintergründen. Wenn es um den Kindergarten geht, kann dieses Buch Theoretikern wie Praktikern der Jugendhilfe gleichermaßen empfohlen werden.« Hartmut Gerstein, in: Forum Jugendhilfe, 3/1999

»Hier liegt eine ausgesprochen informative Veröffentlichung vor. Die auf das Themenfeld 'Rechtsanspruch auf Besuch eines Kindergartens' spezifisch bezogenen Überlegungen zum Sozialstaatsprinzip lassen sich auf Grund ihrer gründlichen Analyse problemlos auch auf andere Teile des Sozialrechts (z. B. des Sozialhilferechts) übertragen. Der eindeutige Schwerpunkt der Veröffentlichung liegt auf der Bewertung grundrechtlicher Zusammenhänge sowie der Gesetzgebungskompetenz des Grundgesetzes. Die Lektüre dieser Teile empfiehlt sich besonders, da der Leser hier eine solide grundrechtliche Analyse vorfindet. [...] Die Autorin wählt eine für Nicht-Juristen verständliche und nachvollziehbare Sprache, wodurch der Text einer großen Adressatengruppe zugänglich werden kann.« Peter Schebb, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 4/1999…mehr