Im demokratisch orientierten Rechtsbewusstsein kann die Bürgerin ihr Unterworfensein unter den Rechtszwang verbinden mit dem Wissen um ihre mögliche politische Teilhabe an der Konstitution von Gesetz und Recht. In diesem Band wird zum einen mit Hilfe eines interdisziplinär angelegten Ansatzes der Begriff 'Rechtsbewusstsein' präzisiert und zum anderen durch die Ergebnisse einer qualitativ-empirischen Untersuchung von Rechtsmeinungen konkretisiert. Im Mittelpunkt leitfadengestützter Interviews mit Frauen steht das Thema 'Schwangerschaftsabbruch': Ein gesellschaftlich nur schwer konsensfähiger…mehr
Im demokratisch orientierten Rechtsbewusstsein kann die Bürgerin ihr Unterworfensein unter den Rechtszwang verbinden mit dem Wissen um ihre mögliche politische Teilhabe an der Konstitution von Gesetz und Recht. In diesem Band wird zum einen mit Hilfe eines interdisziplinär angelegten Ansatzes der Begriff 'Rechtsbewusstsein' präzisiert und zum anderen durch die Ergebnisse einer qualitativ-empirischen Untersuchung von Rechtsmeinungen konkretisiert. Im Mittelpunkt leitfadengestützter Interviews mit Frauen steht das Thema 'Schwangerschaftsabbruch': Ein gesellschaftlich nur schwer konsensfähiger Rechtsgegenstand, der mit dem geltenden § 218 StGB die sehr persönliche und dilemmatische Entscheidungsfindung im Schwangerschaftskonflikt einem Werturteil unterzieht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Probandinnen aus Leipzig und Frankfurt am Main in den Verantwortungszuweisungen an abtreibungswillige Frauen und in den geäußerten Rechtsansichten zum § 218 StGB kaum unterscheiden. Dagegen ergeben sich teilweise erhebliche Unterschiede in der Ausprägung von Rechtsbewusstsein zu den anderen befragten Rechtsgegenständen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Autorenporträt
Barbara Heitzmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialforschung in Frankfurt am Main.
Inhaltsangabe
1. Einleitung.- 2. Gesellschaft, Recht und Moral.- 2.1 Die Gesellschaftsordnungen der beiden deutschen Nachkriegsstaaten.- 2.2 Die Stellung der Bürgerin im demokratischen Rechtssystem.- 2.3 Moral und Ethik im Recht.- 2.4 Moral im Urteil und Handeln.- 2.5 Zusammenfassung: Rechtsbewusstsein in der demokratischen Gesellschaft.- 3. Bisherige Bestimmungen von Rechtsbewusstsein.- 3.1 Rechtsbewusstsein aus strafrechtlicher Sicht.- 3.2 Theoretische Ansätze zur Definition von Rechtsbewusstsein.- 3.3 Empirische Ansätze zur Erforschung von Rechtsbewusstsein.- 3.4 Gibt es eine geschlechtsspezifische Ausprägung von Rechtsbewusstsein?.- 3.5 'Sozialistisches Rechtsbewusstsein 'in der ehemaligen DDR.- 4. Schwangerschaftsabbruch als Handlungsoption und Rechtsgegenstand.- 4.1 Was bedeutet eine ungewollte Schwangerschaft?.- 4.2 Abtreibung als Gegenstand von Moral und Recht.- 4.3 Rechtskritische Positionen zu 218 und 219 StGB.- 4.4 Empirische Ergebnisse zum Thema Schwangerschaftsabbruch.- 4.5 Zusammenfassung: Rechtsmeinungen zum Schwangerschaftsabbruch und anderen normativen Konflikten: die Forschungsfragen.- 5. Rechtsbewusstsein zum Schwangerschaftsabbruch und zu anderen Rechtsfragen von Frauen aus Leipzig und Frankfurt am Main.- 5.1 Vorstellung und Begründung des methodischen Ansatzes.- 5.2 Kurze Vorstellung der Probandinnen.- 5.3 Spontane Assoziationen zum Schwangerschaftsabbruch.- 5.4 Wissen und Meinen zum 218 StGB.- 5.5 Die Bedeutung des Rechts im Lebensalltag.- 5.6 Das Fallbeispiel und die gesellschaftspolitischen Vorstellungen.- 5.7 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Forschungsfragen.- 6. Rechtsbewusstsein in der Demokratie.- 6.1 Die Orientierung an den Grundprinzipien der Rechtsordnung.- 6.2 Moralische Selbstverpflichtung.- 6.3 Regel herstellendePerspektive im Umgang mit dem Recht.- 6.4 Rationalität und Emotionalität im Rechtsbewusstsein.- 6.5 Generalprävention und Rechtswidrigkeit: Orientierungsmaßstab für Rechtshandeln?.- 7. Literaturverzeichnis.- 1. Die Auszüge aus den Gesetzen 218 und 218 StGB.- 2. Die Fallanalysen.- Frau Bayer aus Frankfurt am Main "Diese verrückte Doppelgeschichte ... es muss aus gesellschaftsmoralischen Gründen ein Tatbestand bleiben ... ".- Frau Cieska aus Frankfurt am Main "Du kannst zwar abbrechen, bist aber nach wie vor schuldig ... Das dürfte in der heutigen Zeit nicht mehr so sein.".- Frau Eich aus Frankfurt am Main ... das wäre der Reifegrad der Gesellschaft, wenn sie es den Frauen selber überlassen würde ... ".- Frau Fischer aus Frankfurt am Main "Ich finde das so einen Rückschritt zu dem, wie Frauen sich verstehen oder verstehen sollten.".- Frau Glas aus Leipzig Die Trennung von Rechtswidrigkeit und Strafe ist "eigentlich schizophren".- Frau Lauer aus Leipzig "Für mich ist es überhaupt eine Überlegung, ob der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat sein kann.".- Frau Noll aus Leipzig "Mit diesen Begriffen können wirklich nur Juristen was anfangen".- Frau Ott aus Leipzig "Rechtswidrig? ... Ich mache eben immer noch was Unerlaubtes.- Frau Pelz aus Leipzig "Das Gesetz ist mehr für den Staat, dass illegale Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden ... ".
1. Einleitung.- 2. Gesellschaft, Recht und Moral.- 2.1 Die Gesellschaftsordnungen der beiden deutschen Nachkriegsstaaten.- 2.2 Die Stellung der Bürgerin im demokratischen Rechtssystem.- 2.3 Moral und Ethik im Recht.- 2.4 Moral im Urteil und Handeln.- 2.5 Zusammenfassung: Rechtsbewusstsein in der demokratischen Gesellschaft.- 3. Bisherige Bestimmungen von Rechtsbewusstsein.- 3.1 Rechtsbewusstsein aus strafrechtlicher Sicht.- 3.2 Theoretische Ansätze zur Definition von Rechtsbewusstsein.- 3.3 Empirische Ansätze zur Erforschung von Rechtsbewusstsein.- 3.4 Gibt es eine geschlechtsspezifische Ausprägung von Rechtsbewusstsein?.- 3.5 'Sozialistisches Rechtsbewusstsein 'in der ehemaligen DDR.- 4. Schwangerschaftsabbruch als Handlungsoption und Rechtsgegenstand.- 4.1 Was bedeutet eine ungewollte Schwangerschaft?.- 4.2 Abtreibung als Gegenstand von Moral und Recht.- 4.3 Rechtskritische Positionen zu 218 und 219 StGB.- 4.4 Empirische Ergebnisse zum Thema Schwangerschaftsabbruch.- 4.5 Zusammenfassung: Rechtsmeinungen zum Schwangerschaftsabbruch und anderen normativen Konflikten: die Forschungsfragen.- 5. Rechtsbewusstsein zum Schwangerschaftsabbruch und zu anderen Rechtsfragen von Frauen aus Leipzig und Frankfurt am Main.- 5.1 Vorstellung und Begründung des methodischen Ansatzes.- 5.2 Kurze Vorstellung der Probandinnen.- 5.3 Spontane Assoziationen zum Schwangerschaftsabbruch.- 5.4 Wissen und Meinen zum 218 StGB.- 5.5 Die Bedeutung des Rechts im Lebensalltag.- 5.6 Das Fallbeispiel und die gesellschaftspolitischen Vorstellungen.- 5.7 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Forschungsfragen.- 6. Rechtsbewusstsein in der Demokratie.- 6.1 Die Orientierung an den Grundprinzipien der Rechtsordnung.- 6.2 Moralische Selbstverpflichtung.- 6.3 Regel herstellendePerspektive im Umgang mit dem Recht.- 6.4 Rationalität und Emotionalität im Rechtsbewusstsein.- 6.5 Generalprävention und Rechtswidrigkeit: Orientierungsmaßstab für Rechtshandeln?.- 7. Literaturverzeichnis.- 1. Die Auszüge aus den Gesetzen 218 und 218 StGB.- 2. Die Fallanalysen.- Frau Bayer aus Frankfurt am Main "Diese verrückte Doppelgeschichte ... es muss aus gesellschaftsmoralischen Gründen ein Tatbestand bleiben ... ".- Frau Cieska aus Frankfurt am Main "Du kannst zwar abbrechen, bist aber nach wie vor schuldig ... Das dürfte in der heutigen Zeit nicht mehr so sein.".- Frau Eich aus Frankfurt am Main ... das wäre der Reifegrad der Gesellschaft, wenn sie es den Frauen selber überlassen würde ... ".- Frau Fischer aus Frankfurt am Main "Ich finde das so einen Rückschritt zu dem, wie Frauen sich verstehen oder verstehen sollten.".- Frau Glas aus Leipzig Die Trennung von Rechtswidrigkeit und Strafe ist "eigentlich schizophren".- Frau Lauer aus Leipzig "Für mich ist es überhaupt eine Überlegung, ob der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat sein kann.".- Frau Noll aus Leipzig "Mit diesen Begriffen können wirklich nur Juristen was anfangen".- Frau Ott aus Leipzig "Rechtswidrig? ... Ich mache eben immer noch was Unerlaubtes.- Frau Pelz aus Leipzig "Das Gesetz ist mehr für den Staat, dass illegale Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden ... ".
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