Seit einigen Jahren sind verstärkt Einzelpersonen in den Mittelpunkt des internationalen Sanktionssystems gerückt. Dieses System war bislang zwischenstaatlich geprägt und ist deshalb nicht darauf ausgerichtet, die Individualrechte von Einzelpersonen zu beachten. Verfahrensrechte und Überprüfungsmechanismen der Betroffenen sind in diesem Bereich dementsprechend nur unzureichend entwickelt. Der Autor untersucht die Rechtsschutzmöglichkeiten der von solchen Sanktionen betroffenen Personen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Dabei betrachtet er auch das Verhältnis des UN-Rechts zur Rechtsordnung der EU und unterzieht die Finanzsanktionen einer rechtlichen Bewertung. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Sanktionen der UN nur unzureichend entwickelt sind, während die Kontrollmöglichkeiten gegen Sanktionen der EU im Wesentlichen ausreichen. Zur Beseitigung des Rechtsschutzdefizits im Zusammenhang mit den UN-Sanktionen schlägt das Buch die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz auf UN-Ebene vor, die von den Betroffenen angerufen werden kann und die abschließend über die Rechtmäßigkeit der Sanktionen entscheidet.