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Zum WerkDas Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die Zulässigkeit der berufsmäßigen Rechtsberatung. Seine wirtschaftliche Bedeutung ist nicht zu unterschätzen und entfaltet insbesondere im Rahmen der Beratung durch Versicherungsunternehmen oder zur betrieblichen Altersversorgung große Relevanz.Der neue Kommentar wertet alle Erkenntnisse der Rechtsprechung und Beratungspraxis im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes umfassend aus und bereitet diese wissenschaftlich fundiert und praxisnah auf. Damit unterscheidet sich dieser Kommentar grundlegend von den Werken, die kurz nach dem Inkrafttreten…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die Zulässigkeit der berufsmäßigen Rechtsberatung. Seine wirtschaftliche Bedeutung ist nicht zu unterschätzen und entfaltet insbesondere im Rahmen der Beratung durch Versicherungsunternehmen oder zur betrieblichen Altersversorgung große Relevanz.Der neue Kommentar wertet alle Erkenntnisse der Rechtsprechung und Beratungspraxis im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes umfassend aus und bereitet diese wissenschaftlich fundiert und praxisnah auf. Damit unterscheidet sich dieser Kommentar grundlegend von den Werken, die kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes vorgelegt wurden und sich im Wesentlichen auf die amtliche Begründung stützen.Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1.10.2013 mit den Neuregelungen in § 11a RDG zu Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen, § 13a RDG über Aufsichtsmaßnahmen und § 15b RDG bei Betrieb ohne Registrierung sind berücksichtigt.Vorteile aufeinen Blick- ausführliche Erläuterung- praxisnah- unabhängigZu den AutorenProfessor Dr. Martin Henssler ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bereich des Berufsrechts hervorgetreten. Die weiteren Autoren sind in ihrer täglichen Arbeit mit Fragen des Berufsrechts befasst.ZielgruppeFür Rechtsbeistände, Inkassobüros, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater, Versicherungsberater, Frachtprüfer, vereidigte Versteigerer, Verbände, Gerichte und Rechtsanwälte.
Autorenporträt
Dr. Christian Deckenbrock, geboren 1976, studierte Rechtswissenschaft in Köln. 2000 1. Staatsexamen. 2004 2. Staatsexamen. 2008 Promotion an der Universität zu Köln. Seit 2008 Akademischer Rat und Habilitand am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Lehrbeauftragter an der Fresenius Hochschule Köln. Regelmäßige Lehrveranstaltungen im Bürgerlichen Vermögensrecht/Wirtschaftsprivatrecht.