Das rechtsdogmatische Denken und Arbeiten prägen die deutsche Rechtswissenschaft. Ausgehend von den identitätsstiftenden Vorstellungen einer Ordnung des positiven Rechts, den juridischen Funktionen und dem ihr immanenten Richtigkeitsanspruch durchdringt und ordnet die Rechtsdogmatik den Rechtsstoff, um die rechtspraktische Arbeit anzuleiten. Von welchen Selbstverständnissen sie bei ihrer Arbeit getragen wird, worin sie ihre Aufgaben sieht und auf welche Weisen sie diese zu erledigen sucht, diese Fragen bilden den Untersuchungsgegenstand der Studie. Christian Bumke kartographiert in der vorliegenden Bestandsaufnahme die Denkweisen und erschließt exemplarisch die Arbeitsweisen. Es zeigt sich dabei, dass auf der Basis gemeinsamer Grundüberzeugungen eine fruchtbare Vielfalt unterschiedlicher Selbstverständnisse darüber besteht, was Rechtsdogmatik ist und soll.