Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in der Praxis von immer größerer Bedeutung. Gerade die sachgrundlose Befristung gemäß
14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird von Arbeitgebern gern als Instrument der Verlängerung der Probezeit bzw. als Instrument zur Umgehung des Kündigungsschutzes genutzt. Auch für gesetzgeberische Aktivitäten zur Belebung des Arbeitsmarktes ist das Befristungsrecht seit Jahren eine "bevorzugte Baustelle". Die Arbeit trägt der zunehmenden Bedeutung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen Rechnung und befasst sich umfassend mit sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden rechtsdogmatischen Fragen sowie den rechtspolitischen Reformbestrebungen. Sie soll insbesondere für die aktuellen Diskussionen Denkanstöße geben und ungeeigneten Neuregelungen vorbeugen.
14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird von Arbeitgebern gern als Instrument der Verlängerung der Probezeit bzw. als Instrument zur Umgehung des Kündigungsschutzes genutzt. Auch für gesetzgeberische Aktivitäten zur Belebung des Arbeitsmarktes ist das Befristungsrecht seit Jahren eine "bevorzugte Baustelle". Die Arbeit trägt der zunehmenden Bedeutung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen Rechnung und befasst sich umfassend mit sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden rechtsdogmatischen Fragen sowie den rechtspolitischen Reformbestrebungen. Sie soll insbesondere für die aktuellen Diskussionen Denkanstöße geben und ungeeigneten Neuregelungen vorbeugen.