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Vor Erhebung einer Klage ist es für den Steuerpflichtigen nicht vorhersehbar, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer Rückerstattung einer verfassungswidrig erhobenen Steuer führen wird. Auf der einen Seite bestehen Ungewissheiten bei der Frage, ob ein Steuergesetz materiell verfassungswidrig ist. Auf der anderen Seite erklärt das Bundesverfassungsgericht oftmals ¿ entgegen den Erwartungen zahlreicher Steuerpflichtiger ¿ verfassungswidrige Steuergesetze nicht mit Rückwirkung, sondern nur mit Wirkung pro-futuro für verfassungswidrig. Diese Rechtsprechungspraxis rechtfertigt es…mehr

Produktbeschreibung
Vor Erhebung einer Klage ist es für den Steuerpflichtigen nicht vorhersehbar, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer Rückerstattung einer verfassungswidrig erhobenen Steuer führen wird. Auf der einen Seite bestehen Ungewissheiten bei der Frage, ob ein Steuergesetz materiell verfassungswidrig ist. Auf der anderen Seite erklärt das Bundesverfassungsgericht oftmals ¿ entgegen den Erwartungen zahlreicher Steuerpflichtiger ¿ verfassungswidrige Steuergesetze nicht mit Rückwirkung, sondern nur mit Wirkung pro-futuro für verfassungswidrig. Diese Rechtsprechungspraxis rechtfertigt es besonders häufig mit dem Fiskalargument. Die vorliegende Arbeit hat untersucht, in welchen Fällen das Bundesverfassungsgericht von seiner pro-futuro Rechtsprechungspraxis Gebrauch macht. Dazu wurden zunächst die Anwendungsbereiche und Fallgruppen der verschiedenen Tenorierungsaussprüche dargestellt. Im Anschluss daran wurde überprüft, ob die Unvereinbarkeitserklärung mit Wirkung pro-futuro generell verfassungsrechtlich zulässig ist. Im Rahmen dieser Fragestellung wurden die verschiedenen Begründungen des Bundesverfassungsgerichts für die Weitergeltung verfassungswidriger Steuernormen erörtert. Insbesondere wurde der Frage nachgegangen, ob ein Entscheidungsausspruch mit Wirkung pro-futuro allein mit fiskalischen Interessen gerechtfertigt werden kann. Dabei hat diese Untersuchung einen Bezug zu den zahlreichen Ansichten in der Literatur hergestellt. Ferner wurde die umfangreiche Judikatur des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und auf Widersprüche hin überprüft.
Autorenporträt
Michael Schwindt wurde am 12. August 1985 in Bonn geboren. Er studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität zu Köln. Von 2012 bis 2014 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Köln (Landgericht Bonn). Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln im Jahre 2014. Derzeit arbeitet er als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln.