Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftsliche Prüfungs- und Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Seitdem der BGH in seiner Entscheidung vom 24.02.1997 die bis dahin im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage der Zulässigkeit einer Kapitalgesellschaft als phG einer KGaA abschließend geklärt hat, erlebt die Rechtsform der KGaA in der Praxis eine gewisse Renaissance. Schwankte die Anzahl der KGaA zwischen Ende des zweiten Weltkriegs und 1997 noch kontinuierlich zwischen ca. 20 und 30, so liegt ihr Bestand für das Jahr 2000 bei ca. 150.
Die Literatur betont häufig die nichtsteuerlichen Vorteile der KGaA, die diese Rechtsform insbesondere für familienbezogene, eigenkapitalbedürftige mittelständische Unternehmen als Alternative zur üblichen AG und GmbH wie auch zur Publikums-KG interessant machen. Die wichtigsten nichtsteuerlichen Vorteile der KGaA, die in diesem Zusammenhang genannt werden, sind: Im Vergleich zur KG und GmbH ihre Kapitalmarktfähigkeit, im Vergleich zur AG die Möglichkeiten der Einflusssicherung der Gründerfamilie aufgrund der geborenen Geschäftsführungsbefugnis des phG und der stark eingeschränkten Überwachungsbefugnisse des KGaA-Aufsichtsrates, dem lediglich die Informations- und Prüfungsrechte nach den
90, 111 II AktG verbleiben.
Diese Arbeit wird es bei diesem kurzen Abriss über die nichtsteuerlichen Aspekte belassen, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Wahl einer Rechtsform auftreten können. Die mangelnde Börsenfähigkeit von Personengesellschaft und GmbH als KO-Kriterium für Großunternehmen, macht die Rechtsformwahl ohnehin hauptsächlich zu einem Problem für mittelständische Unternehmen. Diese im Schrifttum genannten nichtsteuerlichen Vorteile der KGaA werden als gegeben hingenommen und nicht weiter hinterfragt. Daraus ergibt sich aber eine zentrale steuerliche Fragestellung für diese Arbeit. Zu untersuchen ist also, ob den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen der KGaA Nachteile in der Besteuerung gegenüber stehen, bzw. ob die KGaA als Hybridform eventuell sogar steuerliche Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen hat, indem sie sich die jeweiligen Besonderheiten des personalistischen und kapitalistischen Besteuerungssystems zu Nutze macht. Dieser Fragestellung geht aber die andere zentrale voraus, nämlich was überhaupt die entscheidenden steuerrechtlichen und damit steuerökonomischen Unterschiede zwischen der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und der der Personengesellschaft sind. Zu klären ist also zuerst, was die Vor- und Nachteile des personalistischen bzw. kapitalistischen Besteuerungssystems sind, und wie sich diese Vor- und Nachteile auf praktische Fragen, wie insbesondere die nach der steueroptimalen Rechtsformwahl, auswirken. Daran anknüpfend soll beantwortet werden, ob diese Erkenntnisse auch auf die hybride KGaA und ihre Gesellschafter übertragbar sind. Die gesetzliche und höchstrichterliche Konzeption sieht nämlich vor, dass der phG der KGaA wie ein Mitunternehmer besteuert wird. Die KGaA als Kapitalgesellschaft und die Kommanditaktionäre hingegen sollen analog zur Aktiengesellschaft besteuert werden. Somit sollte es steuerlich eigentlich irrelevant sein, ob man sich als phG (Kommanditaktionär) an einer KGaA oder an einer Personengesellschaft (Aktiengesellschaft) beteiligt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbbildungsverzeichnisIV
AbkürzungsverzeichnisV
SymbolverzeichnisVIII
1.Einleitung1
1.1Hintergrund, Problemstellung und Zielsetzung1
1.2Aufbau und Prämissen der Arbeit2
2.Grundzüge des Gesellschaftsrechts der KgaA4
2.1Die Rechtsnatur der KgaA4
2.2Das Rechtsverhältnis zwischen phG und Gesamtheit der Kommanditaktionäre4
2.3Die Rechtsstellung der Kommanditaktionäre im Besondere...
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Seitdem der BGH in seiner Entscheidung vom 24.02.1997 die bis dahin im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage der Zulässigkeit einer Kapitalgesellschaft als phG einer KGaA abschließend geklärt hat, erlebt die Rechtsform der KGaA in der Praxis eine gewisse Renaissance. Schwankte die Anzahl der KGaA zwischen Ende des zweiten Weltkriegs und 1997 noch kontinuierlich zwischen ca. 20 und 30, so liegt ihr Bestand für das Jahr 2000 bei ca. 150.
Die Literatur betont häufig die nichtsteuerlichen Vorteile der KGaA, die diese Rechtsform insbesondere für familienbezogene, eigenkapitalbedürftige mittelständische Unternehmen als Alternative zur üblichen AG und GmbH wie auch zur Publikums-KG interessant machen. Die wichtigsten nichtsteuerlichen Vorteile der KGaA, die in diesem Zusammenhang genannt werden, sind: Im Vergleich zur KG und GmbH ihre Kapitalmarktfähigkeit, im Vergleich zur AG die Möglichkeiten der Einflusssicherung der Gründerfamilie aufgrund der geborenen Geschäftsführungsbefugnis des phG und der stark eingeschränkten Überwachungsbefugnisse des KGaA-Aufsichtsrates, dem lediglich die Informations- und Prüfungsrechte nach den
90, 111 II AktG verbleiben.
Diese Arbeit wird es bei diesem kurzen Abriss über die nichtsteuerlichen Aspekte belassen, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Wahl einer Rechtsform auftreten können. Die mangelnde Börsenfähigkeit von Personengesellschaft und GmbH als KO-Kriterium für Großunternehmen, macht die Rechtsformwahl ohnehin hauptsächlich zu einem Problem für mittelständische Unternehmen. Diese im Schrifttum genannten nichtsteuerlichen Vorteile der KGaA werden als gegeben hingenommen und nicht weiter hinterfragt. Daraus ergibt sich aber eine zentrale steuerliche Fragestellung für diese Arbeit. Zu untersuchen ist also, ob den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen der KGaA Nachteile in der Besteuerung gegenüber stehen, bzw. ob die KGaA als Hybridform eventuell sogar steuerliche Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen hat, indem sie sich die jeweiligen Besonderheiten des personalistischen und kapitalistischen Besteuerungssystems zu Nutze macht. Dieser Fragestellung geht aber die andere zentrale voraus, nämlich was überhaupt die entscheidenden steuerrechtlichen und damit steuerökonomischen Unterschiede zwischen der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und der der Personengesellschaft sind. Zu klären ist also zuerst, was die Vor- und Nachteile des personalistischen bzw. kapitalistischen Besteuerungssystems sind, und wie sich diese Vor- und Nachteile auf praktische Fragen, wie insbesondere die nach der steueroptimalen Rechtsformwahl, auswirken. Daran anknüpfend soll beantwortet werden, ob diese Erkenntnisse auch auf die hybride KGaA und ihre Gesellschafter übertragbar sind. Die gesetzliche und höchstrichterliche Konzeption sieht nämlich vor, dass der phG der KGaA wie ein Mitunternehmer besteuert wird. Die KGaA als Kapitalgesellschaft und die Kommanditaktionäre hingegen sollen analog zur Aktiengesellschaft besteuert werden. Somit sollte es steuerlich eigentlich irrelevant sein, ob man sich als phG (Kommanditaktionär) an einer KGaA oder an einer Personengesellschaft (Aktiengesellschaft) beteiligt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbbildungsverzeichnisIV
AbkürzungsverzeichnisV
SymbolverzeichnisVIII
1.Einleitung1
1.1Hintergrund, Problemstellung und Zielsetzung1
1.2Aufbau und Prämissen der Arbeit2
2.Grundzüge des Gesellschaftsrechts der KgaA4
2.1Die Rechtsnatur der KgaA4
2.2Das Rechtsverhältnis zwischen phG und Gesamtheit der Kommanditaktionäre4
2.3Die Rechtsstellung der Kommanditaktionäre im Besondere...
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