Der Gewerbebetrieb unterliegt als Steuerobjekt der Gewerbesteuer. Dabei sollte es unerheblich sein, welcher Rechtsform der Gewerbebetrieb zuzuordnen ist. Somit ist eine Gleichbehandlung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bei der Gewerbesteuer erforderlich. Die Regelung zum gewerbesteuerlichen Verlustabzug nach § 10a GewStG wird dem nicht gerecht. Das Nebeneinander der unterschiedlichen Voraussetzungen für den Verlustabzug führt zu gravierenden rechtsformabhängigen Ungleichbehandlungen. Die vorliegende Arbeit widmet sich zunächst den Voraussetzungen der Unternehmens- und der Unternehmeridentität sowie der entsprechenden Anwendung des § 8c KStG. Dabei werden insbesondere die rechtsformspezifischen Bedeutungen der Voraussetzungen bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften untersucht. Im Anschluss werden die Belastungswirkungen des Verlustabzugs und des Verlustuntergangs analysiert. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Besteuerungskonzepte für einkommensteuerpflichtige und körperschaftsteuerpflichtige Personen werden die Unterschiede hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften erläutert. Anschließend werden die rechtsformabhängigen Ungleichbehandlungen beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug ausgearbeitet. Dazu werden die Fälle dargestellt, bei denen Ungleichbehandlungen von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften vorliegen. Daran anknüpfend, wird zum einen ein Lösungsansatz zur Aufhebung des Nebeneinanders der unterschiedlichen Voraussetzungen vorgestellt. Zum anderen erfolgt die Entwicklung eines Lösungsansatzes zur Abmilderung der Ungleichbehandlungen unter Beibehaltung der unterschiedlichen Voraussetzungen.
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