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Die Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft fur Soziologie hat im Oktober 1980 in Bremen eine Tagung veranstaltet, auf der uber Rechtsformen ge sprochen wurde, die die Vielfalt der Kooperation und Verflechtung zwischen Staat und Wirtschaft verfassen. Der vorliegende Band enthiilt uberarbeitete Beitriige zu dieser Tagung. Der Stiftung Volkswagenwerk ist fur die finanzielle Forderung der Tagung und des Drucks zu danken. Volkmar Gessner Gerd Winter 7 1 Literaturbericht zum Thema Von Gerd Winter Mit dem Abklingen der Sozialisierungsdebatte Anfang der funfziger Jahre riickte die…mehr

Produktbeschreibung
Die Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft fur Soziologie hat im Oktober 1980 in Bremen eine Tagung veranstaltet, auf der uber Rechtsformen ge sprochen wurde, die die Vielfalt der Kooperation und Verflechtung zwischen Staat und Wirtschaft verfassen. Der vorliegende Band enthiilt uberarbeitete Beitriige zu dieser Tagung. Der Stiftung Volkswagenwerk ist fur die finanzielle Forderung der Tagung und des Drucks zu danken. Volkmar Gessner Gerd Winter 7 1 Literaturbericht zum Thema Von Gerd Winter Mit dem Abklingen der Sozialisierungsdebatte Anfang der funfziger Jahre riickte die Alternative soziale Marktwirtschaft - demokratischer Sozialismus als Leitidee vor (Hartwich 1968). Kooperation und Verflechtung von Staat und Winschaft, die fur die Sozialisierungsperspektive ein wenn auch normatives, nicht analytisches, so doch gelaufiges Thema waren, verloren an Interesse. Das neoliberale Lehrgebaude dachte yom privatrechtlichen Ordnungsrahmen her und konnte das Formengefuge staatlicher Intervention nur negativ, d. h. als krank hafte Erscheinung regelverletzender Partikularinteressen oder als korrigierende Aus nahme erfassen und so mit nicht positiv, d. h. in seiner Eigenart und Eigengesetz lichkeit untersuchen: "Selbstverstiindlich konnen, da keine Ordnung vollkommen ist und keine Ordnung alles regelt, Ausnahmen, vor aHem solehe Ausnahmen notwendig werden, die den Charakter von politi schen Interventionen in das marktpreisgesteuerte Geschehen haben. Man muG sich aber da riiber klar werden, daB diese Interventionen Ausnahmen sind, also des Nachweises ihrer Not wendigkeit und Niitzlichkeit bediirfen, wiihrend zugunsten des ordnungskonformen Lenkungs prinzips die Vermutung der Niitzlichkeit spricht .. " (Bohm 1966, 147).