Möchte sich ein Existenzgründer, Unternehmensnachfolger oder Übernehmer mit einem Unternehmen in Deutschland selbständig machen, steht in seinen persönlichen Überlegungen die Frage in welcher Rechtsform dieses Unternehmen gegründet bzw. wie nach der Übernahme weitergeführt werden soll meistens an nachrangiger Stelle. In der Praxis ist die zivilrechtliche Rechtsformwahl jedoch ein ausschlaggebendes Kriterium für den betrieblichen Alltag, die daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Erfordernisse und Verpflichtungen, aber vor allem für die sich ergebende steuerliche Belastung des jeweiligen Unternehmens und des Unternehmers selbst. Mit Einführung der Unternehmensteuerreform 2008 erfolgten vor allem im Unternehmensbereich umfangreiche steuerrechtliche Änderungen. Diese Arbeit gibt einen Überblick wie sich diese Änderungen im Einzelnen vor allem in Höhe der steuerlichen Belastungen sowohl für das Unternehmen als Personen- oder Kapitalgesellschaft, als auch für den Unternehmer persönlich auswirken.