Nährboden der Wissenschaft ist die Forschung. Diesem Zusammenhang kann sich auch die Rechtswissenschaft immer weniger entziehen. Zur Bewältigung ihrer grossen Aufgaben und hohen Erwartungen hinsichtlich der Herausforderungen in zentralen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft hat die Rechtswissenschaft ihre Forschungstätigkeit v.a. zur Ermittlung der Rechtstatsachen (Rechtswirklichkeit), hinsichtlich der Wirkungen zu erlassender Systeme bzw. Normen und zur systematischen Rechtsvergleichung wesentlich zu verstärken und dabei mit anderen in diesen Sachbereichen massgeblichen Wissenschaftsdisziplinen eng zusammenzuarbeiten. Dem Bund kommt hier eine führende Rolle zu.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.