Rechtsfortbildung durch den EuGH ist ein Thema, das in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion wieder verstärkte Aufmerksamkeit genießt. Konrad Walter geht der Frage nach, was Rechtsfortbildung durch den EuGH bedeutet. Der Autor wählt einen rechtsmethodischen Ansatz, das heißt, dass er zunächst eine detaillierte Begriffsbestimmung vornimmt und versucht, die Erkenntnisse der nationalen Methodenlehren zum Richterrecht für das Gemeinschaftsrecht fruchtbar zu machen. Um dem Gerichtshof aber nicht die deutsche Methodenlehre überzustreifen, untersucht er stets die deutsche wie die französische Methodenlehre. Die ersten drei Kapitel des Hauptteils legen mit Begriffsbestimmung, den Rechtsgrundlagen der Rechtsfortbildung und den Mitteln richterlicher Rechtsfortbildung die rechtstheoretische Grundlage der Arbeit. In diesen Kapiteln entwickelt Walter eine Terminologie für das Gemeinschaftsrecht. Die einzelnen rechtsmethodischen Erkenntnisse im Hinblick auf den EuGH werden durch Urteile illustriert. Große Aufmerksamkeit schenkt der Autor in den folgenden Kapiteln insbesondere den Grenzen der Rechtsfortbildung durch den EuGH und den Rechtsfolgen von Grenzverletzungen, die im Zentrum der rechtspolitischen Diskussion stehen. Konrad Walter zeigt zahlreiche Grenzen auf und hinterfragt einige Urteile des EuGH kritisch, da sich diese als grenzüberschreitende Rechtsfortbildung darstellen, wie etwa die unmittelbare Wirkung von Richtlinien.