Das Hochschulzulassungsrecht ist zu einem Referenzgebiet der Mangelverwaltung geworden. Das Versprechen, dass jeder Zugangsberechtigte einen Studienplatz im gewünschten Studiengang und am gewünschten Studienort erhalten soll, hat sich regelmäßig nicht erfüllt. Zulassungsbeschränkungen gibt es längst nicht mehr nur in den sogenannten harten nc-Fächern. Durch den Bologna-Prozess hat sich dieses Problem noch verschärft, weil in den akkreditierten Studiengängen nach Maßgabe der Akkreditierung grundsätzlich eine bestimmte Zulassungszahl die Zutrittszahlen begrenzt. Wolfgang Löwer behandelt einen Vorschlag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der den Universitäten im Rahmen eines Bandbreitenmodells mehr Freiräume geben soll und prüft dessen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht.