Die Arbeit behandelt die Rechtsfragen der Elektrokrampftherapie (EKT) als medizinische Behandlungsmaßnahme. Dabei wurde zunächst der medizinische Aspekt unter Berücksichtigung der divergierenden Ansichten der Befürworter und Gegner dargestellt. Anhand der medizinischen Erkenntnisse wurde die EKZ den rechtlichen Restriktionen des deutschen Rechts unterworfen. Hierbei wurde neben der Einwilligung auch auf die notwendigen Aufklärungspflichten des Arztes allgemein und konkret in Bezug auf die Anwendung der EKT eingegangen. Sodann wurde die spezielle Behandlungssituation beim einwilligungsunfähigen Patienten erörtert. Diesbezüglich wurde die Frage nach der Genehmigungspflicht der Entscheidung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht gemäß
1904 BGB schwerpunktmäßig aufgeworfen und problematisiert. Nach Ansicht der Verfasserin ist dies der Fall mit Ausnahme des gesetzlich normierten Eilfalles. Dieses Ergebnis bekräftigt auch ein allgemeiner Rechtsvergleich zu der Gesetzeslage inden USA.
1904 BGB schwerpunktmäßig aufgeworfen und problematisiert. Nach Ansicht der Verfasserin ist dies der Fall mit Ausnahme des gesetzlich normierten Eilfalles. Dieses Ergebnis bekräftigt auch ein allgemeiner Rechtsvergleich zu der Gesetzeslage inden USA.