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Das Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz EschG) trat am 1. Januar 1991 in Kraft. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die neuen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin und Humangenetik mit seiner schärfsten Waffe, dem Strafrecht. Die Auswirkungen des Embryonenschutzgesetzes sind außerordentlich schnell spürbar geworden. Im Gegensatz zu europäischen Ausland gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Forschungslaboratorien oder Institute, die sich mit menschlichen embryologischen Grundlagenfragen oder molekulargenetischen Problemen der Differenzierung der menschlichen…mehr

Produktbeschreibung
Das Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz EschG) trat am 1. Januar 1991 in Kraft. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die neuen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin und Humangenetik mit seiner schärfsten Waffe, dem Strafrecht. Die Auswirkungen des Embryonenschutzgesetzes sind außerordentlich schnell spürbar geworden. Im Gegensatz zu europäischen Ausland gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Forschungslaboratorien oder Institute, die sich mit menschlichen embryologischen Grundlagenfragen oder molekulargenetischen Problemen der Differenzierung der menschlichen Frühentwicklung beschäftigen. Daneben beruhigte sich mit Inkrafttreten des Gesetzes die intensive Diskussion in den politischen Gremien, den Medien, den medizinisch-wissenschaftlichen Fachkreisen sowie in den rechtlichen und ethischen Publikationen. Sie ist jedoch keineswegs verstummt. Diese Arbeit trägt den unterschiedlichen Diskursebenen Rechnung, wobei der Schwerpunkt auf der rechtspolitischen und rechtlichen Analyse der Keimbahntherapie liegt. Im ersten Teil der Arbeit werden wissenschaftliche, medizinische und ethische Gesichtspunkte der Keimbahntherapie behandelt. Dazu gibt die Autorin auch einen medizingeschichtlichen Überblick über die Humangenetik sowie einen rechtspolitischen Rückblick auf die Jahre 1985 bis 1990, der durch die Darstellung der rechtspolitischen Diskussion nach Erlass des Embryonenschutzgesetzes abgerundet wird. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Verbots der Embryonenforschung. Die Autorin stellt die Frage nach Biomedizin und Menschenrechten und ob das zwingende Verbot jeder Embryonenforschung verfassungsgemäß ist. Die Ergebnisse werden ausführlich diskutiert und Lösungen des Konflikts aus verschiedenen Blickwinkeln vorgestellt. Im dritten Teil geht es um die Analyse des Verbots der Keimbahntherapie nach verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Aspekten. Eine Untersuchung der ethischen Aspekte der Keimbahntherapie und der Enttabuisierung der Diskussion um die Keimbahntherapie schließen das höchst aktuelle und relevante Buch ab.