Vor dem Hintergrund des bereits stattfindenden Klimawandels ist der Klimaschutz eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Auch die Stadtentwicklung kann über die Schaffung der Voraussetzungen zur Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien sowie zur Energieeffizienz einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit zum Klimaschutz leisten. Klimaschutz und Energieeffizienz in der Stadtentwicklung können über verschiedene planerische Instrumente, wie Bauleitpläne oder durch städtebauliche Verträge erreicht werden. Daneben bestehen die Regelungen des Energiefachrechts, welche sich dynamisch weiterentwickeln. In Verbindung mit den bereits vorhandenen planungsrechtlichen Instrumenten und Regelungsmöglichkeiten wird geprüft, wie sich diese fachgesetzlichen Anforderungen auf das Städtebaurecht auswirken und welche Notwendigkeiten bzw. Potenziale zur Weiterentwicklung im Sinne einer ökologischen Stadtentwicklung bestehen.