Bei ihrer Tätigkeit auf den globalisierten Finanzmärkten, insbesondere im Bereich der Projekt- und Akquisitionsfinanzierung, bedienen sich auch deutsche Kreditinstitute zunehmend des aus der anglo-amerikanischen Kreditvertragspraxis stammenden Regelungsinstruments der covenants zur präventiven Kreditsicherung und Verhaltenskontrolle des Kreditnehmers. Der Einsatz von covenants in Kreditverträgen nach deutschem Recht birgt allerdings gewichtige Risiken und Zweifelsfragen. Covenants müssen nicht nur der Verwendungs- und Ausübungskontrolle nach den Bestimmungen des BGB standhalten, sondern sie können darüber hinaus ein Ausfallrisiko des Kreditgebers nach Eigenkapitalersatzregeln oder sogar ein Haftungsrisiko unter konzernrechtlichen Gesichtspunkten begründen.
Die Autorin erläutert zunächst den Sinn und Zweck von covenants, systematisiert die einzelnen Regelungstypen und untersucht schließlich die rechtlichen Implikationen im einzelnen. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß covenantszwar im Grundsatz ein taugliches Instrument zur Verminderung des Ausfallrisikos des Kreditgebers darstellen, aber in jedem Einzelfall sorgfältig strukturiert und maßvoll gehandhabt werden müssen.
Die Autorin erläutert zunächst den Sinn und Zweck von covenants, systematisiert die einzelnen Regelungstypen und untersucht schließlich die rechtlichen Implikationen im einzelnen. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß covenantszwar im Grundsatz ein taugliches Instrument zur Verminderung des Ausfallrisikos des Kreditgebers darstellen, aber in jedem Einzelfall sorgfältig strukturiert und maßvoll gehandhabt werden müssen.