In dem vorliegenden Text, der ursprünglich als Beitrag zur Festschrift für den Kirchenrechtler Rudolph Sohm erschienen ist, stellt Arthur B. Schmidt (1861-1940) einige grundsätzliche Überlegungen zur rechtlichen Lage des Denkmalschutzes im spätwilhelminischen Deutschland an. Dabei befasst er sich zunächst mit der Definition des Begriffes und seines Gegenstandes, um anschließend konkreter auf damit einhergehende Rechtsfragen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, Interessenabwägungen und Entschädigungsansprüche einzugehen.
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