Der Netzanschluss ist einer der zentralen Bausteine der Netzregulierung. Er ist die technische und rechtliche Voraussetzung, um die Netze für den Bezug oder Absatz von Energie nutzen zu können. Im Mittelpunkt der Rechtsfragen stehen dabei die divergierenden Interessen der Netzbetreiber und der Anschlussnehmer. Hat der Anschlussnehmer das Wahlrecht hinsichtlich der Netzebene? Wann kann der Netzbetreiber den Netzanschluss verweigern? Diese und weitere Rechtsfragen, die sich aus dem Netzanschluss von Arealnetzen, Industriebetrieben und Erzeugungsanlagen nach der KraftNAV ergeben, sind Gegenstand der Arbeit.
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