Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1,3, Philipps-Universität Marburg (Institut für Gesellschaftswissenschaft und Philosophie), Veranstaltung: Rechtssoziologie , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit um "Rechtsgeltung durch Sanktion (en)" am Beispiel des Denkgebäudes von Karl Emil Maximilian Weber (kurz: Max Weber, 1864-1920) versteht sich vordergründig als rechtssoziologische mit Bezügen zur Rechtswissenschaft (Rechtsdogmatik), Rechtsphilosophie und zu den Sozialwissenschaften, wenngleich hier auf den ersten (theoretischen) Blick eine disziplinäre Verortung des Problems etwa in dem Bezug von Recht (swissenschaft) und Politik(wissenschaft) sinnvoller erscheint. Hier soll vorexerziert werden, dass die sozialwissenschaftlichen Methoden durchaus individuell angestrichen werden können, also ein methodischer Individualismus nach Wittgenstein angewendet werden kann, zumal wir uns im sozialwissenschaftlichen Bereich (zu dem ich auch die Politikwissenschaft zähle), eher auf Feldwegen (Heidegger) befinden, auf denen wir die Spuren unserer "Disziplin" immer wieder neu suchen, wenn wir einer bestimmten Fragestellung entgegengehen. Deshalb wird hier zunächst auch ein Versuch unternommen, die Rechtssoziologie in ihrem Verhältnis zu Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften wissenschaftstheoretisch zu verorten, bis ich dann bald schon auf die rechtssoziologischen Theorien über die Geltungsgründe des positiven Rechts zu sprechen komme und mich dabei kritisch-konstruktiv mit den Lehren einiger Klassiker der Rechtssoziologie wie den beiden Zeitgenossen Webers Eugen Ehrlich (1862-1922) und Emil Durkheim (1858-1917) auseinandersetzen. Es geht mir darum, ihre Erkenntnisse bezüglich unserer Problemstellung auch vor dem Hintergrund aktuell diskutierter Theorien, wie die von Niklas Luhmann oder Jürgen Habermas, welcher sich v.a. des Diskursmodells bedient, zu untersuchen. Danach stelle ich denhistorisch erwachsenen Aufgaben der Rechtssoziologie die zentralen Ergebnisse aus dem Leben und Werk von Max Weber als Soziologen und Juristen gegenüber, um schließlich nach seiner heutigen Wirkkraft für den Zweig der Politikwissenschaft und die Entwicklungsperspektive der Rechtssoziologie insgesamt zu fragen.
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